Sitzung: 08.09.2022 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1
Vorlage: 269/22
1. Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
2. Der Entwurf des Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg West – (Anlagen
2 und 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird
zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §
4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Herr RM Möller bat darum, eine Übersicht über die Lage der Ausgleichsflächen dem Protokoll beizufügen (vgl. Anlage).
Bei einer Enthaltung (AFD) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss dem nachstehenden Beschluss einstimmig zu: