1.    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg West – (Anlagen 2 und 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Möller bat darum, eine Übersicht über die Lage der Ausgleichsflächen dem Protokoll beizufügen (vgl. Anlage).


Bei einer Enthaltung (AFD) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss dem nachstehenden Beschluss einstimmig zu: