Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2

RM W. Berndt beantragte, die Punkte 1. – 7. der Sitzungsvorlage einzeln abzustimmen. Hierzu gab es keine Gegen­rede.

RM Schlenter beantragte:

1. Den zweiten Punkt der Sitzungsvorlage abzusetzen und dafür die Summe aus Punkt eins der Sitzungs­vor­lage von jährlich 20.000 € auf 30.000 € zu erhöhen.

2. Den Beschluss zu Punkt 6 der Sitzungsvorlage wie folgt zu ändern:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Versendung der Grundsteuer- und Gebührenbescheide die Grundstück­seigentümer*innen darauf hinzuweisen, dass für alle entsiegelten Flächen gemäß Gebührensatzung zur Ent­wässerungssatzung der Stadt Eschweiler eine Begünstigung gegeben ist.

 

Nach eingehender Diskussion unterbrach BMin Leonhardt die Sitzung für eine kurze Pause von 19:52 Uhr bis 20:05 Uhr.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler lehnte den Antrag zu 1. von RM Schlenter mehrheitlich bei 33 Nein-Stimmen (SPD, GRÜNE, BASIS, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt), 13 Ja-Stimmen (CDU) und 2 Enthaltungen (FDP) ab.

 

Bei Antrag zu 2. von RM Schlenter zur Änderung des Punktes 6 der Sitzungsvorlage gab es keine Gegenrede.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler stimmte zu den einzelnen Punkten wie folgt ab:

 

Punkt 1.:

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  46  SPD, Grüne, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:                 2  AfD

Enthaltungen:    0 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2023 ein Förderprogramm zur Entsiegelung von bereits versiegelten Vorgärten in Höhe von jährlich 20.000 € aufzulegen, und die entsprechenden Mittel in die Haus­haltsberatung für den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung einzubringen. Die Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 bzw. der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum Haushalt 2023.

 

Punkt 2.:

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  33  SPD, Grüne, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:               15  CDU, AfD

Enthaltungen:    0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, erstmalig im Jahr 2023 einen Preis für drei besonders gelungene Umge­staltungen von bislang versiegelten Vorgärten im Sinne des besten Beitrags zum Erhalt von Artenvielfalt, Versickerungsfähigkeit und Verbesserung des Mikroklimas auszuloben und entsprechend zu bewerben.

 

Punkt 3.:

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  46  SPD, Grüne, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:                 2  AfD

Enthaltungen:    0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projektes GoGreen (VV 108/22) geeignete Instrumente zur Beratung von Grundstückseigentümer*innen über mögliche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Vorgartenbereichen und Gartenflächen zu entwickeln und diese im Rahmen des geplanten Reallabors umzusetzen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine öffentlich­keitswirksame Kampagne „Nachhaltige Vorgartengestaltung“ zu entwickeln und umzusetzen, und ihrer Vor­bild­funktion bei der Gestaltung städtischer Grünanlagen weiterhin nachzukommen.

 

Punkt 4.:

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  40  SPD, Grüne, CDU, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:                 8  BASIS, FDP, AfD

Enthaltungen:    0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in neu aufzustellenden Bebauungsplänen unter Bezug auf § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW ab sofort eine begrünte und versickerungsfähige Gestaltung der Vorgärten und Gärten mit standortgerechten Pflanzen sowie deren dauerhafter Erhalt verpflichtend festzusetzen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Gestaltungssatzung für Vorgärten zu erarbeiten und dem Rat zur Beschluss­fassung vorzulegenden.

 

Punkt 5.:

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  29  SPD, Grüne, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:               19  CDU, BASIS, AfD

Enthaltungen:    0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung und Einhaltung der Rechtsverpflichtung nach § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW regelmäßig im Rahmen ihrer Baustellenbegehungen und Bauabnahmen bei Neu­bauten zu prüfen. Die Grundstückseigentümer*innen bzw. Bauherren sind bereits frühzeitig über die Rechts­verpflichtung zu informieren und entsprechend zu beraten. Erfolgt dennoch die rechtswidrige, voll­ständige Versiegelung der Vorgärten, soll die Verwaltung die Anordnung einer Entsiegelung und Begrünung prüfen und in schwerwiegenden Fällen erlassen.

 

Punkt 6. (geänderter Beschlussentwurf):

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  42  SPD, Grüne, CDU, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:                 6  BASIS, AfD

Enthaltungen:    0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Versendung der Grundsteuer- und Gebührenbescheide die Grund­stückseigentümer*innen darauf hinzuweisen, dass für alle entsiegelten Flächen gemäß Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler eine Begünstigung gegeben ist.

 

Punkt 7.:

Mehrheitlich zugestimmt

Ja:                  27  SPD, Grüne, RM Borchardt, BMin Leonhardt

Nein:               21  CDU, BASIS, FDP, AfD

Enthaltungen:    0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten, alle Grundstücke kontinuierlich hinsichtlich der Versiegelung der Vorgärten und der sonstigen bau­ordnungsrechtlich nicht über­baubaren Flächen auf Gebührenehrlichkeit im Sinne der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hin zu prüfen.