Sitzung: 25.08.2022 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2
Vorlage: 172/22
RM W. Berndt beantragte,
die Punkte 1. – 7. der Sitzungsvorlage einzeln abzustimmen. Hierzu gab es keine Gegenrede.
RM Schlenter
beantragte:
1. Den zweiten Punkt der Sitzungsvorlage abzusetzen und dafür die Summe
aus Punkt eins der Sitzungsvorlage von jährlich 20.000 € auf 30.000 € zu
erhöhen.
2. Den Beschluss zu Punkt 6 der Sitzungsvorlage wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Versendung der
Grundsteuer- und Gebührenbescheide die Grundstückseigentümer*innen darauf hinzuweisen,
dass für alle entsiegelten Flächen gemäß
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler eine
Begünstigung gegeben ist.
Nach eingehender
Diskussion unterbrach BMin Leonhardt die Sitzung für eine kurze Pause
von 19:52 Uhr bis 20:05 Uhr.
Der Rat der Stadt Eschweiler lehnte
den Antrag zu 1. von RM Schlenter mehrheitlich bei 33 Nein-Stimmen (SPD, GRÜNE,
BASIS, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt), 13 Ja-Stimmen (CDU) und 2
Enthaltungen (FDP) ab.
Bei Antrag zu 2. von RM Schlenter
zur Änderung des Punktes 6 der Sitzungsvorlage gab es keine Gegenrede.
Der Rat der Stadt Eschweiler stimmte zu den einzelnen
Punkten wie folgt ab:
Punkt 1.:
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 46 SPD, Grüne, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 2 AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2023 ein Förderprogramm
zur Entsiegelung von bereits versiegelten Vorgärten in Höhe von jährlich
20.000 € aufzulegen, und die entsprechenden Mittel in die Haushaltsberatung
für den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung einzubringen.
Die Durchführung bzw. Umsetzung
der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den
Haushalt 2023 bzw. der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum Haushalt
2023.
Punkt 2.:
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 33 SPD, Grüne, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 15 CDU, AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, erstmalig im Jahr 2023 einen Preis
für drei besonders gelungene Umgestaltungen von bislang versiegelten
Vorgärten im Sinne des besten Beitrags zum Erhalt von Artenvielfalt,
Versickerungsfähigkeit und Verbesserung des Mikroklimas auszuloben und
entsprechend zu bewerben.
Punkt 3.:
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 46 SPD, Grüne, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 2 AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projektes GoGreen (VV
108/22) geeignete Instrumente zur Beratung von Grundstückseigentümer*innen
über mögliche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur naturnahen
Gestaltung und Pflege von Vorgartenbereichen und Gartenflächen zu
entwickeln und diese im Rahmen des geplanten Reallabors umzusetzen. Die
Verwaltung wird ferner beauftragt, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne
„Nachhaltige Vorgartengestaltung“ zu entwickeln und umzusetzen, und ihrer
Vorbildfunktion bei der Gestaltung städtischer Grünanlagen weiterhin
nachzukommen.
Punkt 4.:
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 40 SPD, Grüne, CDU, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 8 BASIS, FDP, AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, in neu aufzustellenden
Bebauungsplänen unter Bezug auf § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW ab sofort
eine begrünte und versickerungsfähige Gestaltung der Vorgärten und Gärten
mit standortgerechten Pflanzen sowie deren dauerhafter Erhalt
verpflichtend festzusetzen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine
Gestaltungssatzung für Vorgärten zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegenden.
Punkt 5.:
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 29 SPD, Grüne, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 19 CDU, BASIS, AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung und Einhaltung der
Rechtsverpflichtung nach § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW regelmäßig im
Rahmen ihrer Baustellenbegehungen und Bauabnahmen bei Neubauten zu
prüfen. Die Grundstückseigentümer*innen bzw. Bauherren sind bereits
frühzeitig über die Rechtsverpflichtung zu informieren und entsprechend
zu beraten. Erfolgt dennoch die rechtswidrige, vollständige Versiegelung
der Vorgärten, soll die Verwaltung die Anordnung einer Entsiegelung und
Begrünung prüfen und in schwerwiegenden Fällen erlassen.
Punkt 6. (geänderter Beschlussentwurf):
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 42 SPD, Grüne, CDU, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 6 BASIS, AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Versendung der Grundsteuer-
und Gebührenbescheide die Grundstückseigentümer*innen darauf hinzuweisen,
dass für alle entsiegelten Flächen gemäß Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler eine Begünstigung gegeben ist.
Punkt 7.:
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: 27 SPD, Grüne, RM Borchardt, BMin Leonhardt
Nein: 21 CDU, BASIS, FDP, AfD
Enthaltungen: 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer personellen und
technischen Möglichkeiten, alle Grundstücke kontinuierlich hinsichtlich
der Versiegelung der Vorgärten und der sonstigen bauordnungsrechtlich
nicht überbaubaren Flächen auf Gebührenehrlichkeit im Sinne der
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hin zu prüfen.