1. In Bestätigung des Beschlusses des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 02.06.2022 (VV 207/22, dort Beschluss zu I) wird der seinerzeit vom Rat gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – vom 17.02.2021 (VV 073/21) mit dem in der Anlage 1 (alt) dargestellten Geltungsbereich aufgehoben.

 

2. In Bestätigung des Beschlusses des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 02.06.2022 (VV 207/22, dort Beschluss zu II) wird die Aufstellung des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich beschlossen.

 

3. Klarstellend wird der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 02.06.2022 (VV 207/22, dort Beschluss zu III) betreffend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden an der Bauleitplanung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler bestätigt.

 

4. Klarstellend wird beschlossen, dass der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Bebauungsplanverfahren 313 – RathausQuartier – für die weiteren Verfahrensschritte entsprechend der Zuweisung in § 4 Abs. 2 lit a) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eschweiler zuständig ist.


Bei sechs Nein-Stimmen (BASIS, AfD) und 42 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: