Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 2

  1. Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt den § 2 Abs. 2 Buchstabe p) der Zuständigkeitsordnung wie folgt zu fassen:

 

„Entscheidung über Auftragsvergaben mit Auftragswerten von mehr als 150.000 € bis 500.000 € (jeweils netto) für Bauleistungen und baubezogene Ingenieurleistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung, soweit der Rat durch Beschluss keine andere Regelung getroffen hat. Hinsichtlich der Vornahme von Jahresbeschaffungen wird auf § 12 Abs. 6 Buchstabe j) verwiesen.“

 

  1. Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt den § 12 Abs. 6 Buchstabe k) der Zuständigkeitsordnung wie folgt zu fassen:

 

„über Auftragswerte bis 150.000 € (jeweils netto) für Bauleistungen und baubezogene Ingenieurleistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung, soweit der Rat durch Beschluss keine andere Regelung getroffen hat. Hinsichtlich der Vornahme von Jahresbeschaffungen wird auf § 12 Abs. 6 Buchstabe j) verwiesen.“

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) fasste der Rat der Stadt Eschweiler mit 47 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) den folgenden Beschluss mehrheitlich: