Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 18, Enthaltungen: 2

a)       Wahl eines*r Beigeordneten

 

BMin Leonhardt erläuterte das Wahlverfahren gem. §50 Abs. 2 GO NRW .

RM Pieta widersprach daraufhin der offenen Abstimmung.

BMin Leonhardt forderte die Fraktionen auf, ihre Vorschläge zum Kandidaten abzugeben.

 

Folgende Kandidaten wurden vorgeschlagen:

 

von der SPD-Fraktion

Oliver Krings

von der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

Oliver Krings

von der CDU-Fraktion

Frank Unruh

von der Fraktion Die BASIS

Frank Unruh

 

Die Fraktionen von FDP und AfD machten keine eigenen Vorschläge.

 

BMin Leonhardt unterbrach die Sitzung zur Vorbereitung des Wahlgangs für eine Pause von 17.53 Uhr bis 18.07 Uhr.

 

BMin Leonhardt erklärte die Verfahrensweise der geheimen Abstimmung.

 

Alle Ratsmitglieder wurden von BMin Leonhardt namentlich aufgerufen, erhielten einen Stimmzettel, kennzeichneten diesen in der Wahlkabine und warfen diesen anschließend in die verschlossene Wahlurne.

 

Nachdem alle Mitglieder des Rates ihre Stimme abgegeben hatten, wurde die Wahlhandlung für beendet erklärt und folgendes Ergebnis ermittelt:

 

Anzahl der abgegebenen Stimmen:

       49

davon ungültig:

         0

 

          

Anzahl Stimmen für Herrn Oliver Krings:

       29

Anzahl Stimmen für Herrn Frank Unruh:

       18

Anzahl der Enthaltungen:

         2

 

Somit hat der Rat der Stadt Eschweiler wie folgt entschieden:

 

Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird der*die Bewerber*in

 

                                    Oliver Krings

 

für den Zeitraum von 8 Jahren zum*zur Beigeordneten gewählt.

 

 

 

b)      Beschlussfassung über Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig:

 

Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2022. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBes O B NRW ein­gewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird der vor­genannten Person mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 399,82 € gewährt.

 

Gemäß §§ 2 und 4 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit dem Landesumzugskostengesetz (LUKG) wird eine Zusage zur Übernahme der Umzugskosten erteilt.