I.            Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans – Drieschplatz - (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) mit Begründung (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: