Sitzung: 14.06.2022 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 4
Vorlage: 120/22
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 301 - Zur Bohler Heide / Bohler Straße - (Anlagen 3 und 4 der
Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
Bei vier Nein-Stimmen (BASIS) fasste der Rat der Stadt Eschweiler mit 45 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt) den folgenden Beschluss mehrheitlich: