I.        Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.      Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.    Der Bebauungsplan 301 - Zur Bohler Heide / Bohler Straße - (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Bei vier Nein-Stimmen (BASIS) fasste der Rat der Stadt Eschweiler mit 45 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt) den folgenden Beschluss mehrheitlich: