Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Eintragung des Bodendenkmals „Römische villa rustica Propsteier Wald“ in die Denkmalliste (Teil B) der Stadt Eschweiler gemäß § 3 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung in die Denkmalliste durchzuführen.


Den nachstehenden Beschluss fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss einstimmig: