Die überarbeitete Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Widell erläuterte Herr Schoop, dass der Antragssteller im Antragsformular nun angeben und unterschreiben muss, dass er seinen Anteil der Kosten trägt. Daher entfällt dieser Passus in der Richtlinie.


Bei 1 Gegenstimme (AfD) mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BASIS) wurde dem folgenden Beschluss zugestimmt: