I.   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

     II.   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

   III.     Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans – Drieschplatz - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.

 

 


Herr RM Möller fragte nach der Betrachtung von Hochwasserschutz des Gebäudes und in dem Zusammenhang im Besonderen, ob Parkhaus und Change Factory wie geplant gebaut werden können und nennt die Notwendigkeit, dass die Fläche weiterhin von Bebauung frei bleibt, für Veranstaltungen.

Herr TB Gödde betonte, dass es hier zunächst nur der Flächennutzungsplan im Fokus stünde.

Im weiteren Verfahren zum Drieschplatz solle ein Wettbewerbsverfahren stattfinden; hierbei werde der Hochwasserschutz auch vertiefend untersucht.

Danach würden sich dann die weiteren Details im Bebauungsplanverfahren ergeben. Dies betreffe dann auch die Lösung der Erschließungssituation.

Herr RM Widell bat um Aufnahme in das Protokoll, dass der Drieschplatz als Veranstaltungsfläche von Bebauung freigehalten werde.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste den folgenden Beschluss einstimmig: