Sitzung: 04.05.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im
Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 71 Absätze 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und
Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Zuständigkeitsordnung sowie § 8
Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten
der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das
Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner
Sitzung am 28. April 2022 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das
Haushaltsjahr 2022 für die Produkte
·
Unterhaltsvorschussleistungen
·
Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
·
Kinder-
und Jugendförderung
·
Hilfe
für junge Menschen und ihre Familien
·
Öffentliches
Grün – Teilbereich Kinderspielplätze
einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 003/22 hierzu
verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.
Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses lagen keine
haushaltsverändernden Anträge der Ratsfraktionen, die hätten bis zum 21. April
2022 eingereicht werden sollen, vor.
In der Sitzung beantragte Frau RM. Mund im Namen der CDU-Stadtratsfraktion,
dass der Jugendhilfeausschuss den nachfolgenden Antrag als sogenannten
“Vorratsbeschluss“ verabschieden möge:
„Sobald seitens der Landesregierung NRW die Entscheidung über die
Elternbeitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung
wirksam wird, verzichtet die Stadt Eschweiler vollkommen auf die Erhebung von
Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten und Kindertagespflege.“
Der Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses intensiv
diskutiert. Vor dem Hintergrund der zurzeit noch offenen/ungeklärten Fragen (In
welchem Umfang und wann wird eine weitergehende, landesfinanzierte
Beitragsbefreiung beschlossen bzw. tritt sie in Kraft? Welche Konsequenzen
[finanziell, personell, organisatorisch] hat eine solche auf das System der
Beitragserhebung in Eschweiler sowohl für die Kindertagesbetreuung, als auch
für die Offene Ganztagsschule [Stichworte: Kombibeitrag,
Geschwisterkindbefreiung] und ist eine vollständige Beitragsbefreiung dauerhaft
finanzierbar/tragbar?) hat sich der Ausschuss insgesamt darauf verständigt, den
vorgenannten Antrag nicht zur Abstimmung zu bringen. Stattdessen bekräftigt der
Jugendhilfeausschuss im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanungen
einvernehmlich das gemeinsame Ziel und Vorgehen, die bisher erreichte
Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung sowie die Offene Ganztagsschule
in Eschweiler bis hin zur vollständigen Beitragsbefreiung weiter
fortzuschreiben und die hierfür notwendigen und möglichen Schritte im Zuge der
landesseitigen Entwicklung bei der Finanzierung von Kindertagesstätten,
Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschule zu unternehmen.
Im Übrigen stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2022
ff. in der Fassung der Fortschreibung über die Veränderungsliste einstimmig zu.
Mündlicher
Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Integrationsrat
Der Integrationsrat hat sich auf Grundlage von § 11 Absatz 2 der
Zuständigkeitsverordnung für den Rat und seine Gremien in seiner Sitzung am 26.
April 2022 mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2022 beratend beschäftigt.
Der Integrationsrat sieht in der vorgestellten Entwurfsplanung seine Anliegen und Interessen abgebildet und unterbreitet dem Haupt- und Finanzausschuss daher keine haushaltsrelevanten Änderungsanträge bzw. Anregungen.