Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Kaleß erkundigte sich, ob die Flüchtlinge aus der Ukraine auch Anspruch auf die Angebote des Arbeitsmarktes bzw. aus dem Integrationsprogramm haben. Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever antwortete, dass die aus der Ukraine geflüchteten Menschen zunächst durch die Ausländerbehörde erfasst würden und eine Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) erfolge. Alsdann erhielten die Flüchtlinge nach § 24 Aufenthaltsgesetz einen sogenannten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Diese Aufenthaltserlaubnis führe dann zu einem Wechsel in der Betreuung der Geflüchteten aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (Stadt) in den Rechtskreis des SGB II (Jobcenter), der ab dem 01.06.2022 sukzessive für die Menschen mit Aufenthaltstitel erfolge. Ihnen stehen ab dann alle Leistungen/Angebote des Jobcenters zur Verfügung sowie auch andere Angebote, die an eine Aufenthaltserlaubnis geknüpft sind, z.B. der Besuch eines Integrationskurses. Frau Bastian ergänzte, dass die Ausgestaltung der Gesetzeslage sehr dynamisch sei und es fast im Tagesrhythmus neue Informationen und Vorgaben zum Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge geben würde. Stadt und Jobcenter stünden im guten Austausch miteinander, um den Wechsel der Zuständigkeit für die Betroffenen möglichst reibungslos und effektiv zu gestalten. Mit Blick auf die sukzessive fortschreitende Erteilung der Erlaubnisse durch die ABH werde auch die Überleitung ins SGB II zum 01.06.2022 nicht „auf einen Schlag“, sondern ebenfalls sukzessive vorgenommen. Bei alledem sei zurzeit überhaupt nicht absehbar, inwieweit bei einer Beendigung des Krieges eine Rückkehr der Geflüchteten in ihr Heimatland einsetze oder ob ein dauerhafter Aufenthalt der Menschen in Eschweiler passiere. Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever fügte hinzu, dass durch die Volkshochschule – im Hinblick auf die erst Schritt für Schritt wachsende Zahl von Integrationskursberechtigten – übergangsweise sog. „Alltagssprachkurse“ eingerichtet worden seien, die zurzeit von rund 50 Ukraineflüchtlingen besucht würden.

 

Der Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen.