Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

Gemäß § 71 Absätze 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit § 6 der Zuständigkeitsordnung sowie § 8 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 28. April 2022 über den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2022 für die Produkte

 

  • Unterhaltsvorschussleistungen
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
  • Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze

 

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 003/22 hierzu verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses lagen keine haushaltsverändernden Anträge der Ratsfraktionen vor.

 

In der Sitzung beantragte Frau RM Mund im Namen der CDU-Stadtratsfraktion, dass der Jugendhilfeausschuss den nachfolgenden Antrag als sogenannten „Vorratsbeschluss“ verabschieden möge:

 

„Sobald seitens der Landesregierung NRW die Entscheidung über die Elternbeitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung wirksam wird, verzichtet die Stadt Eschweiler vollkommen auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten und Kindertagespflege.“

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses intensiv diskutiert. Vor dem Hintergrund der zurzeit noch offenen/ungeklärten Fragen (In welchem Umfang und wann wird eine weitergehende, landesfinanzierte Beitragsbefreiung beschlossen bzw. tritt sie in Kraft? Welche Konsequenzen (finanziell, personell, organisatorisch) hat eine solche auf das System der Beitragserhebung in Eschweiler sowohl für die Kindertagesbetreuung, als auch für die Offene Ganztagsschule (Stichworte: Kombibeitrag, Geschwisterkindbefreiung) und ist eine vollständige Beitragsbefreiung dauerhaft finanzierbar/tragbar) hat sich der Ausschuss insgesamt darauf verständigt, den vorgenannten Antrag nicht zur Abstimmung zu bringen. Stattdessen bekräftigt der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanungen einvernehmlich das gemeinsame Ziel und Vorgehen, die bisher erreichte Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung sowie die Offene Ganztagschule in Eschweiler bis hin zur vollständigen Beitragsbefreiung weiter fortzuschreiben und die hierfür notwendigen und möglichen Schritte im Zuge der landesseitigen Entwicklung bei der Finanzierung von Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschule zu unternehmen.

 

Im Übrigen stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2022 ff. in der Fassung der Fortschreibung über die Veränderungsliste einstimmig zu.