Gemäß
§ 71 Absätze 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in
Verbindung mit § 6 der Zuständigkeitsordnung sowie § 8 Absatz 1 und Absatz 2
Nummer 3 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss
ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat
bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes
für den Bereich der Jugendhilfe aus.
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 28.
April 2022 über den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2022 für
die Produkte
- Unterhaltsvorschussleistungen
- Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Hilfe für junge Menschen und ihre
Familien
- Öffentliches Grün – Teilbereich
Kinderspielplätze
einschließlich
der mit Verwaltungsvorlage Nr. 003/22 hierzu verwaltungsseitig eingebrachten
Veränderungslisten beraten.
Zur
Sitzung des Jugendhilfeausschusses lagen keine haushaltsverändernden Anträge
der Ratsfraktionen vor.
In
der Sitzung beantragte Frau RM Mund im Namen der CDU-Stadtratsfraktion,
dass der Jugendhilfeausschuss den nachfolgenden Antrag als sogenannten
„Vorratsbeschluss“ verabschieden möge:
„Sobald
seitens der Landesregierung NRW die Entscheidung über die
Elternbeitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung
wirksam wird, verzichtet die Stadt Eschweiler vollkommen auf die Erhebung von
Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten und Kindertagespflege.“
Der Antrag wurde in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses intensiv diskutiert. Vor dem Hintergrund der zurzeit
noch offenen/ungeklärten Fragen (In welchem Umfang und wann wird eine
weitergehende, landesfinanzierte Beitragsbefreiung beschlossen bzw. tritt sie
in Kraft? Welche Konsequenzen (finanziell, personell, organisatorisch) hat eine
solche auf das System der Beitragserhebung in Eschweiler sowohl für die
Kindertagesbetreuung, als auch für die Offene Ganztagsschule (Stichworte:
Kombibeitrag, Geschwisterkindbefreiung) und ist eine vollständige
Beitragsbefreiung dauerhaft finanzierbar/tragbar) hat sich der Ausschuss
insgesamt darauf verständigt, den vorgenannten Antrag nicht zur Abstimmung zu
bringen. Stattdessen bekräftigt der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der
diesjährigen Haushaltsplanungen einvernehmlich das gemeinsame Ziel und
Vorgehen, die bisher erreichte Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung
sowie die Offene Ganztagschule in Eschweiler bis hin zur vollständigen
Beitragsbefreiung weiter fortzuschreiben und die hierfür notwendigen und
möglichen Schritte im Zuge der landesseitigen Entwicklung bei der Finanzierung
von Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschule zu
unternehmen.
Im
Übrigen stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2022 ff. in der
Fassung der Fortschreibung über die Veränderungsliste einstimmig zu.