Anhand einer Powerpoint Präsentation über Seiteneinsteiger / Beratung / Erstberatung stellten Frau Ehlen und Frau Knaak-Mertens des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der StädteRegion Aachen die Arbeit des KI vor.

Im Nachgang des Vortrags stellte Herr Grunewald die Frage, ob ukrainische Lehrkräfte auch an den Schulen beschäftigt werden können. Frau Ehlen berichtete, dass diesbezüglich derzeit Gespräche mit der Bezirksregierung geführt werden. Das KI habe keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bezirksregierung.

RM Badura stellte die Frage, wann die Schulpflicht bei Flüchtlingskindern beginne. Frau Ehlen erklärte, dass die

Schulpflicht erst beginne, wenn der Aufenthaltstitel gegeben sei. Ungeachtet dessen bestehe alternativ auch immer die Möglichkeit der sog. Gastbeschulung, d.h. dass die Kinder direkt an einer Schule ihrer Wahl angemeldet werden und als Gastschüler aufgenommen werden können bis der Aufenthaltstitel geklärt sei. RM Herr Herzog erkundigte sich, ob die Inanspruchnahme von städt. Schulen in Bezug auf „Projekte“ gegeben sei. Frau Ehlen erklärte, dass im Rahmen eines Runden-Tisch-Gesprächs mit den weiterführenden Schulen ein Austausch stattgefunden habe. Frau Kaleß erkundigte sich danach, ob zwischen dem KI und dem Bildungsbüro ein stetiger Austausch und eine gute Vernetzung bestehe. Frau Ehlen bestätigte, dass ein regelmäßiger Austausch stattfinde, es jedoch getrennte Projekte zwischen dem Bildungsbüro und dem KI gebe.

Herr Grunewald berichtete, dass einmal über das Projekt „Extra Personal“ im Oktober 2021 eine Stelle beantragt und bis Dezember 2022 bewilligt worden sei, diese jedoch bisher nicht ausgeschrieben werden dürfe. Im Zuge dessen stellte Herr Grunewald die Frage, ob das KI einen Einfluss auf die Ausschreibung dieser Stellen habe.

Frau Ehlen beantwortet diese Frage mit nein.

Frau Seeger ergänzte, dass diese Anträge über die Bezirksregierung gestellt werden und der Schulträger diesbezüglich auch nicht involviert sei.