Sitzung: 17.02.2022 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Herr AVors. Fehr verlas die seitens der Fraktion Die BASIS am 17.02.2022 um 15.57 Uhr eingereichte Beanstandung bezüglich der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vom 09.12.2021:
Sehr geehrte Herren,
die BASIS beanstandet
hiermit die Niederschrift des PLUBA vom 09.12.2022
und bittet um Verlesung
durch den Ausschuss-Vorsitzenden während der Sitzung.
Diese Beanstandung
bitten wir dem heutigen Protokoll hinzuzufügen.
1.: Die Niederschrift,
wie auch viele zuvor, wurde verspätet erstellt und zugestellt.
Die reguläre maximale
Frist von 30 Arbeitstagen wurde nicht eingehalten.
Bitte tragen Sie Sorge,
dass zukünftige Niederschriften unverzüglich erstellt und
zugestellt werden.
2.: TOP 3: Die der
Niederschrift beigefügten Dokumente der Firma Ten Brinke
entsprechen nicht den
Dokumenten, welche während der Sitzung präsentiert wurden.
Zwar wurden diese den
Fraktionsvorsitzenden in dem vorhergegangenen Treffen am 23.11.2021
gezeigt, nicht jedoch
den Fraktionen, PLUBA- und Stadtratsmitgliedern.
Ich verweise in dieser
Sache auf unsere email-Anfragen vom 29.11. und 30.11.
an Herrn Schoop und
Herrn Costantini und deren Antworten.
Diese während der
Fraktionsvorsitzenden-Treffen präsentierten Visualisierungen
wurden von der BASIS
angefordert, um sie den Fraktionen und Herrn Borchardt im Sinne von
Transparenz,
Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Herr Costantini hatte
diese Bitte an Herrn Eimermacher/Ten Brinke weitergeleitet,
dieser zeigte jedoch
keine Reaktion. In der beanstandeten PLUBA-Sitzung am 09.12. wurden
den
Ausschussmitgliedern die vollumfänglichen und vollständigen Visualisierungen
dann vorenthalten.
Wir bitten die
Verwaltung darum, dass solche Fehler - wie das hier beanstandete Anfügen nicht
korrekter
Anlagen - vermieden
werden.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Häfner
BASIS-Fraktionsvorsitzender
Herr Erster und Technischer Beigeordneter Gödde gab hierzu an, dass für detaillierte Stellungnahmen die Beanstandung zu kurzfristig eingegangen sei und zu dem, dass das Beifügen von Dokumenten zur Niederschrift der Freigabe des Verfassers bedarf. Aufgrund des Urheberrechts kann nur beigefügt werden, was der Verfasser frei gibt. Da die Ten-Brinke-Gruppe nur die beigefügte Präsentation frei gegeben hatte, wurde auch nur diese beigefügt.