Herr AVors. Fehr verlas die seitens der Fraktion Die BASIS am 17.02.2022 um 15.57 Uhr eingereichte Beanstandung bezüglich der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vom 09.12.2021:

 

Sehr geehrte Herren,

 

die BASIS beanstandet hiermit die Niederschrift des PLUBA vom 09.12.2022

und bittet um Verlesung durch den Ausschuss-Vorsitzenden während der Sitzung.

Diese Beanstandung bitten wir dem heutigen Protokoll hinzuzufügen.

 

1.: Die Niederschrift, wie auch viele zuvor, wurde verspätet erstellt und zugestellt.

Die reguläre maximale Frist von 30 Arbeitstagen wurde nicht eingehalten.

Bitte tragen Sie Sorge, dass zukünftige Niederschriften unverzüglich erstellt und

zugestellt werden.

 

2.: TOP 3: Die der Niederschrift beigefügten Dokumente der Firma Ten Brinke

entsprechen nicht den Dokumenten, welche während der Sitzung präsentiert wurden.

Zwar wurden diese den Fraktionsvorsitzenden in dem vorhergegangenen Treffen am 23.11.2021

gezeigt, nicht jedoch den Fraktionen, PLUBA- und Stadtratsmitgliedern.

Ich verweise in dieser Sache auf unsere email-Anfragen vom 29.11. und 30.11.

an Herrn Schoop und Herrn Costantini und deren Antworten.

 

Diese während der Fraktionsvorsitzenden-Treffen präsentierten Visualisierungen

wurden von der BASIS angefordert, um sie den Fraktionen und Herrn Borchardt im Sinne von

Transparenz, Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

Herr Costantini hatte diese Bitte an Herrn Eimermacher/Ten Brinke weitergeleitet,

dieser zeigte jedoch keine Reaktion. In der beanstandeten PLUBA-Sitzung am 09.12. wurden

den Ausschussmitgliedern die vollumfänglichen und vollständigen Visualisierungen dann vorenthalten.

 

Wir bitten die Verwaltung darum, dass solche Fehler - wie das hier beanstandete Anfügen nicht korrekter

Anlagen - vermieden werden.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Christoph Häfner

BASIS-Fraktionsvorsitzender

 

 

Herr Erster und Technischer Beigeordneter Gödde gab hierzu an, dass für detaillierte Stellungnahmen die Beanstandung zu kurzfristig eingegangen sei und zu dem, dass das Beifügen von Dokumenten zur Niederschrift der Freigabe des Verfassers bedarf. Aufgrund des Urheberrechts kann nur beigefügt werden, was der Verfasser frei gibt. Da die Ten-Brinke-Gruppe nur die beigefügte Präsentation frei gegeben hatte, wurde auch nur diese beigefügt.