1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

2.       Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte dem folgenden Beschluss einstimmig zu: