Sitzung: 08.02.2022 Sportausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 032/22
SkB Kaiser gab an,
dass die Pandemie sich mittlerweile im dritten Jahr befinde. Er schlug vor,
dass man nun zur Normalität zurückkehren solle, da die Coronaschutzverordnung
keine Beschränkungen hinsichtlich der Besucherzahl etc. mehr vorgäbe.
Frau Seeger
erklärte, dass man bestrebt sei, alle Einschränkungen aufzuheben, sofern die
Coronaschutzverordnung dies zulasse. Bei dem Beschlussentwurf handele es sich
um einen Vorratsbeschluss.
RM Paul erkundigte
sich, wie lange das Bäderpersonal die Busbegleitung der Realschüler noch
durchführen werde.
Frau Seeger teilte
mit, dass das Bäderpersonal ab der Freibadsaison wieder im Freibad eingesetzt
werde. Aufgrund zuvor zu erledigender Vorarbeiten werde die Busbegleitung ab
dem 01.03.2022 nicht mehr durch das Bäderpersonal durchgeführt.
Mit 13 Ja-Stimmen
und einer Enthaltung fasste der Sportausschuss folgenden Beschluss:
Vorbehaltlich der
Zulässigkeit des Bäderbetriebes nach der jeweils aktuellen
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) werden für die kommenden Freibadsaisons
während der Coronapandemie folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Freibad wird
im oben beschriebenen Zeitraum auf der Grundlage der mit den Verwaltungsvorlage
184/20 und 172/21 beschlossenen Maßnahmen je nach Witterung voraussichtlich vom
April bis September geöffnet.
2. Die seit dem
01.01.2011 geltenden Entgelttarife der städtischen Schwimmbäder werden für das
Freibad in den kommenden Freibadsaisons während der Coronapandemie aufgehoben.
3. Der Einlass in
das Freibad im Rahmen des Öffentlichkeitsschwimmens kann während der
Coronapandemie nur über im Vorfeld erworbene Onlinetickets und bereits
erworbene Jahreskarten erfolgen.
4. Das
Eintrittsentgelt beträgt bei Online-Buchung für Vollzahler 3,12 € und für
ermäßigte Zahler 2,08 € inklusive Onlineticketgebühren und
Zahlungsabwicklungsgebühr und berechtigt zu einer maximalen Nutzung von drei
Stunden entsprechend des unter Ziffer 5 angesprochenen Nutzungskonzepts. Bei
Bargeldzahlung im Freibad reduzieren sich die Tarife auf 3,00 € für Vollzahler
und auf 2,00 € für ermäßigte Zahler.
5. Der als Anlage 5
des Nutzungskonzeptes der Verwaltungsvorlage 184/20 beigefügten Ergänzung der
bestehenden Haus- und Badeordnung vom 01.11.2008 wird auch für die
Freibadsaisons während der Coronapandemie zugestimmt.