Sitzung: 03.02.2022 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 47
Vorlage: 013/22
Der als Anlage 1 zur
Verwaltungsvorlage beigefügte Wiederaufbauplan wird beschlossen. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf dieser Grundlage entsprechende Aufbauhilfen für die
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher
Infrastruktur zu beantragen.
Beigeordneter Kaever erläuterte, dass sich aufgrund aktuellster Erkenntnisse Änderungen hinsichtlich der Position 49 des Wiederaufbauplanes ergeben würden. Die erhaltenen Mittel aus dem Soforthilfe Fond`s des Landes NRW würden insgesamt mit dem separat zu erstellenden Antrag "Wiederaufbau -Entsorgung" verrechnet. Die pauschale Versicherungsleistung soll katastrophenbedingte Wertminderung der geschädigten Gebäude (zumindest teilweise) kompensieren. Folglich würde sich das zu beantragende Volumen zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur entsprechend erhöhen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: