Der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Wiederaufbauplan wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage entsprechende Aufbauhilfen für die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur zu beantragen.

 


Beigeordneter Kaever erläuterte, dass sich aufgrund aktuellster Erkenntnisse Änderungen hinsichtlich der Position 49 des Wiederaufbauplanes ergeben würden. Die erhaltenen Mittel aus dem Soforthilfe Fond`s des Landes NRW würden insgesamt mit dem separat zu erstellenden Antrag "Wiederaufbau -Entsorgung" verrechnet. Die pauschale Versicherungsleistung soll katastrophenbedingte Wertminderung der geschädigten Gebäude (zumindest teilweise) kompensieren. Folglich würde sich das zu beantragende Volumen zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur entsprechend erhöhen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: