Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 22.11.2021 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) zugrunde.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: