Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügten Fassung beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 vom 25.10.2021 vor (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: