Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

1.       Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan 127 – Feldstr.-Wilhelm­str. – vom 18.04.2002 (Sitzungsvorlage Nr. 074/02) wird aufgehoben.

 

2.       Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 127 – Feldstr.-Wilhelmstr. – gemäß § 2 Abs. 1 Bau­gesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

 


Der nachstehende Beschluss wurde einstimmig durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gefasst: