Sitzung: 09.12.2021 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 363/21
I.
Die
Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 301 – Zur Bohler Heide /
Bohler Straße – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird
beschlossen.
II.
Die
Änderung des Planverfahrens von einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB)
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) in ein formales Planverfahren gem. § 1 ff.
BauGB wird beschlossen.
III.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
IV.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltung abgewogen (Anlage 3).
V.
Der
Entwurf des Bebauungsplans 301 – Zur Bohler Heide/Bohler Straße – (Anlagen 4
und 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird
zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 BauGB beschlossen.
Bei 1 Enthaltung (AfD), 2 Nein-Stimmen (BASIS) wurde mit den 18 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, FDP) der folgende Beschluss gefasst: