I.                    Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 301 – Zur Bohler Heide / Bohler Straße – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

II.                  Die Änderung des Planverfahrens von einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) in ein formales Planverfahren gem. § 1 ff. BauGB wird beschlossen.

III.                Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

IV.                Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltung abgewogen (Anlage 3).

V.                  Der Entwurf des Bebauungsplans 301 – Zur Bohler Heide/Bohler Straße – (Anlagen 4 und 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 BauGB beschlossen.

 


Bei 1 Enthaltung (AfD), 2 Nein-Stimmen (BASIS) wurde mit den 18 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, FDP) der folgende Beschluss gefasst: