Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Sodann fasste der Jugendhilfeausschuss unter Berücksichtigung des als Anlage 2 beigefügten Antrages der SPD-Stadtratsfraktion mehrheitlich bei 1 Enthaltung den nachfolgenden Beschluss:

 

a)       Die als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügten Richtlinien zur Kindertagespflege werden ab dem 01.08.2015 in Kraft gesetzt.

b)       Die als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte „Satzung der Stadt Eschweiler über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Kinderfördersatzung-„ wird zum 01.08.2015 außer Kraft und gleichzeitig wird die neue „Elternbeitragssatzung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Eschweiler“ zum 01.08.2015 in Kraft gesetzt.

c)       Gem. § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters überträgt der Rat die Zuständigkeit für die zukünftigen Beschlussfassungen über die Richtlinien zur Kindertagespflege an den Jugendhilfeausschuss.

 


Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wurde ein ergänzender Antrag (Anlage 2) zur Verwaltungsvorlage gestellt, der allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurde. Hiernach solle die Anzahl der

Urlaubstage für die Tagesmütter/-väter von 20 auf 25 Tage pro Jahr angehoben werden. Außerdem soll Punkt 5.6 um die nachfolgende Formulierung ergänzt werden: „Benötigen die Eltern im Urlaub der Tagespflegeperson im Ausnahmefall eine Ersatzbetreuung ….“

 

Daraufhin stellte Herr Pieta für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, im Punkt 5.6 der Richtlinien lediglich den ersten Absatz beizubehalten und die übrigen ersatzlos zu streichen. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Frau Pfeiffer und Herr Krott enthielten sich, Herr Pieta stimmte dafür, RM Mund nahm an der Abstimmung nicht teil.