Sitzung: 03.03.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 023/15
Sodann fasste der
Jugendhilfeausschuss unter Berücksichtigung des als Anlage 2 beigefügten
Antrages der SPD-Stadtratsfraktion mehrheitlich bei 1 Enthaltung den
nachfolgenden Beschluss:
a)
Die als
Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügten Richtlinien zur Kindertagespflege
werden ab dem 01.08.2015 in Kraft gesetzt.
b)
Die als
Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte „Satzung der Stadt Eschweiler über die
Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Kinderfördersatzung-„ wird
zum 01.08.2015 außer Kraft und gleichzeitig wird die neue „Elternbeitragssatzung
für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt
Eschweiler“ zum 01.08.2015 in Kraft
gesetzt.
c)
Gem. § 1
Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und des
Bürgermeisters überträgt der Rat die Zuständigkeit für die zukünftigen
Beschlussfassungen über die Richtlinien zur Kindertagespflege an den
Jugendhilfeausschuss.
Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wurde ein ergänzender Antrag (Anlage 2) zur Verwaltungsvorlage gestellt, der allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurde. Hiernach solle die Anzahl der
Urlaubstage für die Tagesmütter/-väter von 20 auf 25 Tage pro Jahr angehoben werden. Außerdem soll Punkt 5.6 um die nachfolgende Formulierung ergänzt werden: „Benötigen die Eltern im Urlaub der Tagespflegeperson im Ausnahmefall eine Ersatzbetreuung ….“
Daraufhin stellte Herr Pieta für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, im Punkt 5.6 der Richtlinien lediglich den ersten Absatz beizubehalten und die übrigen ersatzlos zu streichen. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Frau Pfeiffer und Herr Krott enthielten sich, Herr Pieta stimmte dafür, RM Mund nahm an der Abstimmung nicht teil.