Sitzung: 30.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 377/21
Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wurde in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 vom 25.10.2021 vor (Anlage 2).