Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses fassten einstimmig den nachfolgenden Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den in der Anlage zu Sitzungsvorlage Nr. 364/21
dargestellten Konzeptentwurf zur Kenntnis und stellt fest, dass altersgerechte
Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu einer wesentlichen Verbesserung
des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung ihrer Rechte führen.
2. Er empfiehlt
daher dem Rat der Stadt Eschweiler, das von den
Jugendämtern in der Städteregion gemeinschaftlich geplante Pilotprojekt
„Gemeinsame Informations- und
Beschwerdestelle/Ombudsstelle für Leistungsberechtigte nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) der Jugendämter in der Städteregion Aachen“ zu beschließen und das Jugendamt Eschweiler
zu beauftragen, sich an der Umsetzung des Konzeptes zu beteiligen.
3.
Die Finanzierung der gemeinsamen Informations- und
Beschwerdestelle/Ombudsstelle
soll über die allgemeine Städteregionsumlage erfolgen.