Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt:
1.) Die
Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege,
OGS und außerschulische Angeboten werden für die Monate März und April 2021,
soweit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen
Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird, in Höhe von
25 % erlassen.
2.) Die unter Ziffer
1 genannten Elternbeiträge werden ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen
das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhält in
Höhe von 25 % erlassen, soweit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden
keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird.
3.) Unter
Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird der vorliegende Antrag
der Stadtratsfraktion AfD vom 09.04.2021 abgelehnt.
Die nachstehend aufgeführten gefassten Ratsbeschlüsse wurden zur Kenntnis genommen.