Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt:

 

 

1.)     Die Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS und außerschulische Angeboten werden für die Monate März und April 2021, soweit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird, in Höhe von 25 % erlassen.

 

2.)     Die unter Ziffer 1 genannten Elternbeiträge werden ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhält in Höhe von 25 % erlassen, soweit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird.

 

3.)     Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird der vorliegende Antrag der Stadtratsfraktion AfD vom 09.04.2021 abgelehnt.

 

 


Die nachstehend aufgeführten gefassten Ratsbeschlüsse wurden zur Kenntnis genommen.