I.             Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

II.           Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.         Der Bebauungsplan 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

IV.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree –  vom 23.03.2006 (VV 076/06) wird aufgehoben.

V.           Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans 6 –Krankenhaus– zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans 6 – Krankenhaus – vom 08.12.2004 (VV 428/04) und der Satzungsbeschluss vom 29.03.2006 (VV 021/06) werden aufgehoben.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: