Sitzung: 10.11.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 278/21
I.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
1 zur Verwaltungsvorlage).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III. Der Bebauungsplan 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – vom 23.03.2006 (VV 076/06) wird aufgehoben.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans 6 –Krankenhaus– zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans 6 – Krankenhaus – vom 08.12.2004 (VV 428/04) und der Satzungsbeschluss vom 29.03.2006 (VV 021/06) werden aufgehoben.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: