Zur unterjährigen Haushaltsentwicklung, sowie zum Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.09.2021 berichtete  Herr Stadtkämmerer und Beigeordneter Stefan Kaever wie folgt:

 

„Den Bericht zur aktuellen Finanzsituation sowie zur unterjährigen Entwicklung des städtischen Haushaltes 2021 unter besonderer Berücksichtigung der noch andauernden Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres sowie unter Einbezug des Antrages der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.09.2021 beginne ich mit einem Blick auf den Jahresabschluss 2020 der Stadt Eschweiler.

 

Den prüffähigen Entwurf des Jahresabschlusses 2020 haben Sie in der Sitzung des Rates am 27.04. zunächst zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung seiner Feststellung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet. Der Entwurf wies bei einer pandemiebedingten Isolierung mit einem Volumen von 3,79 Mio. € einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 627.000 € aus.

 

Innerhalb des Prüfungszeitraumes und durch die Prüfung gab es Sachverhalte und Feststellungen, die in den Entwurf des Jahresabschlusses eingearbeitet worden sind, so dass der Jahresabschluss 2020 der Stadt Eschweiler, der dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung am 07.12. sowie dem Rat zur Feststellung am 16.12. dieses Jahres zugeleitet wird, nunmehr bei einem Umfang von pandemiebedingten Isolierungen in Höhe von rund 4,27 Mio. € einen Jahresüberschuss von ca. 3,55 Mio. € ausweist. Mit der Verwaltungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 wird die Verwaltung Ihnen vorschlagen, mit dem Jahresüberschuss eine Bestandsverstärkung der Ausgleichsrücklage vorzunehmen und den Jahresüberschuss in Gänze dieser Rücklage zuzuführen.

 

Die unterjährige Haushaltsentwicklung unter den Rahmenbedingungen der fortdauernden Corona-Pandemie lässt derzeitig keine negative Abweichung gegenüber den Planansätzen des laufenden Haushaltes erkennen.

 

Der Blick in den Produktbereich 16 des Haushaltsplanes - Allgemeine Finanzwirtschaft -, in dem die substanziellen Ertragspositionen des Etats wie z. B. die Schlüsselzuweisungen und sämtliche Steuererträge abgebildet sind, zeichnet ein Mut machendes Bild. Die erst vor zwei Tagen erfolgte Quartalsabrechnung der kommunalen Beteiligung an der Einkommens- sowie Umsatzsteuer bestätigt nicht nur die Höhe der geplanten Ertragsansätze, sondern lässt zum jetzigen Zeitpunkt und vorbehaltlich der Spitzabrechnung im Januar 2022 Mehrerträge in sechsstelliger Höhe erwarten. Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge stellt sich im laufenden Haushalt ebenfalls sehr zufriedenstellend dar. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass - wie Ihnen bekannt - aus den laufenden Gewerbesteuererträgen eine Gewerbesteuererstattung von rund 6,5 Mio.€ vorgenommen werden musste, weist das aktuelle Ist-Ergebnis einen Mehrertrag von rund ½ Mio. € gegenüber dem Planansatz von 28,5 Mio. € aus.

 

Außerhalb des Produktbereiches 16 liegende, coronabedingte Mindererträge bzw. Mehraufwendungen wurden im Haushalt 2021 planerisch nicht isoliert. Sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 im Einzelnen ermittelt und entsprechend ausgewiesen. Im Rahmen des kommenden Jahresabschlusses wird dann darüber zu entscheiden sein ob, je nach Jahresergebnis, möglicherweise auf eine Isolierung ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich coronabedingte und hochwasserbedingte Einflüsse auf die Haushaltswirtschaft seit Mitte Juli dieses Jahres überlagern, als Beispiele seien hier die fehlenden Erträge aus Parkraumbenutzungsgebühren oder die Erträge für die Benutzung des Hallenbades genannt. Hier gilt es einen geeigneten Verrechnungsschlüssel zu finden, welche Auswirkungen welchem Ereignis zuzurechnen sind. Nach den zurzeit vorliegenden Finanzdaten insbesondere die Modellrechnung zu den Schlüsselzuweisungen 2022 sowie die Orientierungsdaten für das kommende Haushaltsjahr und die Mittelfristige Finanzplanung, ist beim Ausblick auf das bis zum Haushaltsjahr 2025 entstehende pandemiebedingte Isolierungsvolumen gegenüber der noch in diesem Jahr angestellten Planung von einer Reduzierung um rund 11 Mio. € auszugehen. Dieser Trend wird sich nach derzeitiger Einschätzung in den kommenden Haushaltsjahren weiter und ebenso deutlich fortsetzen.

 

Die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli dieses Jahres schlagen sich in der städt. Haushaltswirtschaft des 2. Halbjahres 2021 deutlich nieder, wobei die Schadensbeseitigung und die Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden Jahre finanzwirtschaftlich noch deutlich prägender ausfallen werden. Nach aktuellem Stand ist bisher ein Volumen von rund 10 Mio. € für Aufräumarbeiten, die Schadensbeseitigung und Wiederherstellung von Infrastruktur sowie die Sicherstellung kommunaler Aufgaben, wie z. B. die Kinderbetreuung und die Beschulung, eingesetzt worden. Hiervon wurden bereits rund 6,5 Mio. € ergebniswirksam verausgabt.

 

Als Schwerpunkte sind dabei beispielsweise die Kosten für die Entsorgung, für Rückbau- und Instandsetzungsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich, Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen, die Anmietung von Containeranlagen für Kitas und Schulen sowie die Schülerbeförderung zu den außerstädtischen Übergangsschulstandorten zu nennen. Bis zum Jahresende wird sich dieses Kostenvolumen entsprechend weiter entwickeln. Bislang stehen dem gegenüber Erträge aus einer Soforthilfe des Landes in Höhe von 2,91 Mio. €, die insbesondere zur teilweisen Deckung der entstandenen Aufräum- und Entsorgungskosten dienen sollte, sowie ein Betrag von 5 Mio. € aus Versicherungsleistungen der Elementarversicherung. Alle darüberhinausgehenden Auszahlungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden, die nicht durch spezielle Erträge abgedeckt sind, müssen über die Inanspruchnahme von Liquiditätssicherungskrediten solange zwischenfinanziert werden, bis entsprechende Fördergelder des Landes bewilligt und ausgezahlt sind.

 

Die Entwicklung bei den Liquiditätssicherungskrediten zeigt, dass die aktuelle Inanspruchnahme am Monatsende rund 86,7 Mio. € betragen wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser Umfang an Liquiditätssicherungskrediten zum einen die nur deklaratorisch auszuweisenden Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von rund 4,3 Mio. € und zum anderen sowohl die außerordentliche Gewerbesteuererstattung einschließlich Zinsen von gesamt rund 11 Mio. €, als auch die seit Anfang 2020 coronabedingt entstandenen Wenigererträge und Mehraufwendungen abbildet.

 

Mit Blick darauf, dass die Stadt im laufenden Haushaltsjahr sowie auch im Haushaltsjahr 2022 eine Zwischenfinanzierung der hochwasserbedingten Schadensbeseitigung und des Wiederaufbaus über Liquiditätssicherungskredite sicherstellen muss, werden wir Ihnen noch in diesem Jahr eine Anhebung des Höchstbetrages für die Aufnahme von Liquiditätssicherungskrediten vorschlagen, eine Maßnahme, die in der „Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021“ zur Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ausdrücklich erwähnt ist.

 

Seit dem 10.09.2021 gibt es die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“, kurz die „Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“. In Bezug auf die Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen ist diese Förderrichtlinie am 13.10.2021 inhaltlich konkretisiert, das Förderverfahren dargestellt und das hierzu erstellte Online-Tool bearbeitbar freigeschaltet worden.

 

Demnach hat die Stadt Eschweiler in diesem Prozess nunmehr als ersten Schritt einen sogenannten Wiederaufbauplan zu erstellen, in dem alle Projekte und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur sowie zur Aufrechterhaltung kommunaler Aufgaben mit den hierfür aufzuwendenden Kosten dargestellt sind. Dieser Wiederaufbauplan ist als Rahmenplanung durch den Rat zu beschließen und über die Prüfinstanz Bezirksregierung Köln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW einzureichen. Auf Basis dieses Wiederaufbauplans wird der Stadt Eschweiler dann ein Wiederaufbaubudget bewilligt. Nach Zuteilung dieses Wiederaufbaubudgets ist ein Mittelabruf zur Finanzierung der Schadensbeseitigung- und Wiederherstellungsmaßnahmen möglich. Darüber hinaus sind dann als weitere Schritte zu jedem Einzelprojekt und zu jeder einzelnen Maßnahme sogenannte Projektdatenblätter zu erstellen und vorzulegen, welche unter anderem detaillierte Kostenschätzungen, Schadensgutachten und -dokumentationen sowie konkrete Planungen für den Wiederaufbau enthalten.

 

Es ist beabsichtigt, dass der Rat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 16.12. mit diesem Wiederaufbauplan befasst wird und die Rahmenplanung beschließt.

 

Wie bereits zuvor erwähnt, wird der Wiederaufbau der in der Hochwasserkatastrophe zerstörten Infrastruktur nicht nur den Haushalt des kommenden Jahres, sondern die städtischen Haushalte über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung prägen. Daher können die Aufstellung des Haushaltes 2022 sowie die Fortschreibung der Mittelfristplanung bis 2025 nur auf Basis eines beschlossenen, geprüften und mit einem Wiederaufbaubudget beschiedenen Wiederaufbauplanes sinnvoll, nachvollzieh- und vertretbar erfolgen. Ausgehend von einem Beschluss des Wiederaufbauplanes im Dezember 2021 und eines ministeriellen Bescheides mit entsprechendem Budget im Januar 2022 sieht die Planung des nächstjährigen Haushaltsverfahrens die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 unmittelbar nach Karneval 2022, also in der 2. Märzwoche (09.03.2022), vor. Daran würde sich ein Beratungszeitraum für die Fraktionen bis zum Ende der Osterferien anschließen. Nach den vorgeschriebenen Beratungen des Etats in den Fachgremien Integrationsrat und Jugendhilfeausschuss in der letzten Aprilwoche (27./28.04.2022) sind die Haushaltsberatungen im Koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss für die erste Maiwoche (04.05.2022) sowie der Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat in der dritten Maiwoche (18.05.2022) geplant.

 

Meine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt, die Förderrichtlinie Wiederaufbau, die Hinweise und Muster für den Wiederaufbauplan sowie die Zeitplanung für das Haushaltsverfahren lasse ich den Ratsfraktionen vorab und außerhalb der Niederschrift gerne zukommen.“