Sitzung: 27.10.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Zur unterjährigen Haushaltsentwicklung,
sowie zum Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.09.2021 berichtete Herr Stadtkämmerer und Beigeordneter Stefan
Kaever wie folgt:
„Den Bericht zur aktuellen Finanzsituation
sowie zur unterjährigen Entwicklung des städtischen Haushaltes 2021 unter
besonderer Berücksichtigung der noch andauernden Corona-Pandemie und der
Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres sowie unter Einbezug des Antrages
der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.09.2021 beginne ich mit einem Blick auf den
Jahresabschluss 2020 der Stadt Eschweiler.
Den prüffähigen Entwurf des
Jahresabschlusses 2020 haben Sie in der Sitzung des Rates am 27.04. zunächst
zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung seiner Feststellung an das
Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet. Der Entwurf wies bei einer
pandemiebedingten Isolierung mit einem Volumen von 3,79 Mio. € einen
Jahresüberschuss in Höhe von rund 627.000 € aus.
Innerhalb des Prüfungszeitraumes und durch
die Prüfung gab es Sachverhalte und Feststellungen, die in den Entwurf des
Jahresabschlusses eingearbeitet worden sind, so dass der Jahresabschluss 2020
der Stadt Eschweiler, der dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung am 07.12.
sowie dem Rat zur Feststellung am 16.12. dieses Jahres zugeleitet wird, nunmehr
bei einem Umfang von pandemiebedingten Isolierungen in Höhe von rund 4,27 Mio.
€ einen Jahresüberschuss von ca. 3,55 Mio. € ausweist. Mit der
Verwaltungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 wird die
Verwaltung Ihnen vorschlagen, mit dem Jahresüberschuss eine Bestandsverstärkung
der Ausgleichsrücklage vorzunehmen und den Jahresüberschuss in Gänze dieser
Rücklage zuzuführen.
Die unterjährige Haushaltsentwicklung unter
den Rahmenbedingungen der fortdauernden Corona-Pandemie lässt derzeitig keine
negative Abweichung gegenüber den Planansätzen des laufenden Haushaltes
erkennen.
Der Blick in den Produktbereich 16 des
Haushaltsplanes - Allgemeine Finanzwirtschaft -, in dem die substanziellen
Ertragspositionen des Etats wie z. B. die Schlüsselzuweisungen und sämtliche
Steuererträge abgebildet sind, zeichnet ein Mut machendes Bild. Die erst vor
zwei Tagen erfolgte Quartalsabrechnung der kommunalen Beteiligung an der
Einkommens- sowie Umsatzsteuer bestätigt nicht nur die Höhe der geplanten
Ertragsansätze, sondern lässt zum jetzigen Zeitpunkt und vorbehaltlich der
Spitzabrechnung im Januar 2022 Mehrerträge in sechsstelliger Höhe erwarten. Die
Entwicklung der Gewerbesteuererträge stellt sich im laufenden Haushalt
ebenfalls sehr zufriedenstellend dar. Selbst unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass - wie Ihnen bekannt - aus den laufenden Gewerbesteuererträgen
eine Gewerbesteuererstattung von rund 6,5 Mio.€ vorgenommen werden musste,
weist das aktuelle Ist-Ergebnis einen Mehrertrag von rund ½ Mio. € gegenüber
dem Planansatz von 28,5 Mio. € aus.
Außerhalb des Produktbereiches 16 liegende, coronabedingte
Mindererträge bzw. Mehraufwendungen wurden im Haushalt 2021 planerisch nicht
isoliert. Sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 im Einzelnen
ermittelt und entsprechend ausgewiesen. Im Rahmen des kommenden
Jahresabschlusses wird dann darüber zu entscheiden sein ob, je nach
Jahresergebnis, möglicherweise auf eine Isolierung ganz oder teilweise
verzichtet werden kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich
coronabedingte und hochwasserbedingte Einflüsse auf die Haushaltswirtschaft
seit Mitte Juli dieses Jahres überlagern, als Beispiele seien hier die
fehlenden Erträge aus Parkraumbenutzungsgebühren oder die Erträge für die
Benutzung des Hallenbades genannt. Hier gilt es einen geeigneten
Verrechnungsschlüssel zu finden, welche Auswirkungen welchem Ereignis
zuzurechnen sind. Nach den zurzeit vorliegenden Finanzdaten insbesondere die
Modellrechnung zu den Schlüsselzuweisungen 2022 sowie die Orientierungsdaten
für das kommende Haushaltsjahr und die Mittelfristige Finanzplanung, ist beim
Ausblick auf das bis zum Haushaltsjahr 2025 entstehende pandemiebedingte
Isolierungsvolumen gegenüber der noch in diesem Jahr angestellten Planung von
einer Reduzierung um rund 11 Mio. € auszugehen. Dieser Trend wird sich nach
derzeitiger Einschätzung in den kommenden Haushaltsjahren weiter und ebenso
deutlich fortsetzen.
Die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe
Mitte Juli dieses Jahres schlagen sich in der städt. Haushaltswirtschaft des 2.
Halbjahres 2021 deutlich nieder, wobei die Schadensbeseitigung und die
Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur ab dem Haushaltsjahr 2022 für die
kommenden Jahre finanzwirtschaftlich noch deutlich prägender ausfallen werden.
Nach aktuellem Stand ist bisher ein Volumen von rund 10 Mio. € für
Aufräumarbeiten, die Schadensbeseitigung und Wiederherstellung von
Infrastruktur sowie die Sicherstellung kommunaler Aufgaben, wie z. B. die
Kinderbetreuung und die Beschulung, eingesetzt worden. Hiervon wurden bereits
rund 6,5 Mio. € ergebniswirksam verausgabt.
Als Schwerpunkte sind dabei beispielsweise
die Kosten für die Entsorgung, für Rückbau- und Instandsetzungsmaßnahmen im
Hoch- und Tiefbaubereich, Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen, die
Anmietung von Containeranlagen für Kitas und Schulen sowie die Schülerbeförderung
zu den außerstädtischen Übergangsschulstandorten zu nennen. Bis zum Jahresende
wird sich dieses Kostenvolumen entsprechend weiter entwickeln. Bislang stehen
dem gegenüber Erträge aus einer Soforthilfe des Landes in Höhe von 2,91 Mio. €,
die insbesondere zur teilweisen Deckung der entstandenen Aufräum- und
Entsorgungskosten dienen sollte, sowie ein Betrag von 5 Mio. € aus
Versicherungsleistungen der Elementarversicherung. Alle darüberhinausgehenden
Auszahlungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden, die nicht durch spezielle
Erträge abgedeckt sind, müssen über die Inanspruchnahme von
Liquiditätssicherungskrediten solange zwischenfinanziert werden, bis
entsprechende Fördergelder des Landes bewilligt und ausgezahlt sind.
Die Entwicklung bei den Liquiditätssicherungskrediten
zeigt, dass die aktuelle Inanspruchnahme am Monatsende rund 86,7 Mio. €
betragen wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser Umfang an
Liquiditätssicherungskrediten zum einen die nur deklaratorisch auszuweisenden
Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von rund 4,3 Mio. € und zum
anderen sowohl die außerordentliche Gewerbesteuererstattung einschließlich
Zinsen von gesamt rund 11 Mio. €, als auch die seit Anfang 2020 coronabedingt
entstandenen Wenigererträge und Mehraufwendungen abbildet.
Mit Blick darauf, dass die Stadt im
laufenden Haushaltsjahr sowie auch im Haushaltsjahr 2022 eine
Zwischenfinanzierung der hochwasserbedingten Schadensbeseitigung und des
Wiederaufbaus über Liquiditätssicherungskredite sicherstellen muss, werden wir
Ihnen noch in diesem Jahr eine Anhebung des Höchstbetrages für die Aufnahme von
Liquiditätssicherungskrediten vorschlagen, eine Maßnahme, die in der
„Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen aufgrund der
Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021“ zur Sicherung der jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit ausdrücklich erwähnt ist.
Seit dem 10.09.2021 gibt es die „Richtlinie
über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum
Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli
2021“, kurz die „Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“. In Bezug auf die
Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen ist diese Förderrichtlinie am
13.10.2021 inhaltlich konkretisiert, das Förderverfahren dargestellt und das
hierzu erstellte Online-Tool bearbeitbar freigeschaltet worden.
Demnach hat die Stadt Eschweiler in diesem
Prozess nunmehr als ersten Schritt einen sogenannten Wiederaufbauplan zu
erstellen, in dem alle Projekte und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und
Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur sowie zur Aufrechterhaltung
kommunaler Aufgaben mit den hierfür aufzuwendenden Kosten dargestellt sind.
Dieser Wiederaufbauplan ist als Rahmenplanung durch den Rat zu beschließen und
über die Prüfinstanz Bezirksregierung Köln beim Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW einzureichen. Auf Basis
dieses Wiederaufbauplans wird der Stadt Eschweiler dann ein Wiederaufbaubudget
bewilligt. Nach Zuteilung dieses Wiederaufbaubudgets ist ein Mittelabruf zur
Finanzierung der Schadensbeseitigung- und Wiederherstellungsmaßnahmen möglich.
Darüber hinaus sind dann als weitere Schritte zu jedem Einzelprojekt und zu
jeder einzelnen Maßnahme sogenannte Projektdatenblätter zu erstellen und
vorzulegen, welche unter anderem detaillierte Kostenschätzungen,
Schadensgutachten und -dokumentationen sowie konkrete Planungen für den
Wiederaufbau enthalten.
Es ist beabsichtigt, dass der Rat in seiner
letzten Sitzung in diesem Jahr am 16.12. mit diesem Wiederaufbauplan befasst
wird und die Rahmenplanung beschließt.
Wie bereits zuvor erwähnt, wird der
Wiederaufbau der in der Hochwasserkatastrophe zerstörten Infrastruktur nicht
nur den Haushalt des kommenden Jahres, sondern die städtischen Haushalte über
den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung prägen. Daher können
die Aufstellung des Haushaltes 2022 sowie die Fortschreibung der
Mittelfristplanung bis 2025 nur auf Basis eines beschlossenen, geprüften und
mit einem Wiederaufbaubudget beschiedenen Wiederaufbauplanes sinnvoll,
nachvollzieh- und vertretbar erfolgen. Ausgehend von einem Beschluss des
Wiederaufbauplanes im Dezember 2021 und eines ministeriellen Bescheides mit
entsprechendem Budget im Januar 2022 sieht die Planung des nächstjährigen
Haushaltsverfahrens die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 unmittelbar nach
Karneval 2022, also in der 2. Märzwoche (09.03.2022), vor. Daran würde sich ein
Beratungszeitraum für die Fraktionen bis zum Ende der Osterferien anschließen.
Nach den vorgeschriebenen Beratungen des Etats in den Fachgremien Integrationsrat
und Jugendhilfeausschuss in der letzten Aprilwoche (27./28.04.2022) sind die
Haushaltsberatungen im Koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss für die erste
Maiwoche (04.05.2022) sowie der Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat in
der dritten Maiwoche (18.05.2022) geplant.
Meine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt, die Förderrichtlinie Wiederaufbau, die Hinweise und Muster für den Wiederaufbauplan sowie die Zeitplanung für das Haushaltsverfahren lasse ich den Ratsfraktionen vorab und außerhalb der Niederschrift gerne zukommen.“