Herr Kamp führte aus, dass - wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss berichtet – eine Klage des Investors gegen die Rücknahme des Bauvorbescheides eingegangen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn RM Berndt gab Herr Kamp an, dass Verfahren bei Verwaltungsgerichten in der ersten Instanz regelmäßig mehr als 1 Jahr dauern würden, bei weiteren Instanzen umso länger. Eine konkrete Aussage hierzu wäre jedoch rein spekulativ und könne nicht getroffen werden.

 

Sofern der Kläger Recht bekäme, wäre jedoch noch keine Entscheidung bezüglich der Baugenehmigung getroffen. Sollte die Erteilung der beantragten Baugenehmigung erstritten werden könne hieran der Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes bzw. eine Veränderungssperre hieran nichts ändern, da der Anspruch – sollte das Gericht einen solchen für gegeben erachten – bereits vor dem Aufstellungsbeschluss entstanden wäre.

 

Im Anschluss entbrannte eine emotionale Diskussion über das Rathaus-Quartier, den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen.

 

Herr Kamp betonte, die Stadt sei weder dem Investor noch dem Eigentümer ausgesetzt, sondern hätte sich an geltendes Recht zu halten. Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen seien zu akzeptieren.

 

Auf Nachfrage zu zwischenzeitlichen Nutzungen erklärte Herr Kamp, dass die aktuelle Situation des Quartiers nicht schön sei, jedoch gäbe es aktuell keinen Bebauungsplan, der beispielsweise eine Nutzung als Parkplatz ermögliche. Eine Gefahr, die ein ordnungsrechtliches Einschreiten erforderlich machen würde, läge offensichtlich nicht vor.

 

Nachtrag:

In der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 10.11.2021 wurden Details zum Thema Rathaus-Quartier näher erläutert.

 

 

Pause von 20:35 Uhr – 20:43 Uhr.