Herr TB Gödde führte wie folgt aus:

Folgende Information ging mit Mail vom 14.09.2021 an den Sprecher des AfD-Stadtverbandes Eschweiler und Fraktionsvorsitzenden, Herrn Michael Winterich sowie den übrigen Fraktionsvorsitzenden und dem Einzelvertreter:

 

1.)     Der Bauvorbescheid zum Rathaus-Quartier wurde noch nicht zurückgenommen, da das Anhörungsverfahren noch läuft.

2.)     Der Aufstellungsbeschluss und die Bekanntmachung vom 23.02.2021 zum Bebauungsplan 313-Rathaus-Quartier ist im Amtsblatt Nr. 4 vom 25.02.2021 veröffentlicht worden.

3.)     Die StädteRegion Aachen hat die Frist, aufgrund der Ereignisse vom 14. bzw. 15. Juli 2021 verlängert.

 

Einstweilige Verfügung vom 01.09.2021

 

Die AfD-Stadtratsfraktion Eschweiler hat mit Datum 01.09.2021 einen Antrag auf Einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Aachen gestellt. Folgende Punkte wurden beantragt:

 

1.)     Rücknahme des Bauvorbescheides mit sofortiger Wirkung, da eine Verlängerung unbegründet wäre.

2.)     Eine entsprechende Information an die Fraktionen im Rat der Stadt Eschweiler

3.)     Gewährung von Rechtschutz für die AfD-Fraktion

 

Mit Schreiben vom 09.09.2021 teilte das Verwaltungsgericht Aachen der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler mit, dass das Gericht um eine zeitnahe Entscheidung bemüht sei.

Mit Mitteilung vom 14.09.2021 verfügte das Verwaltungsgericht Aachen:

Der Antrag wird abgelehnt, da er unzulässig ist.

 

 

 

Herr RM Häfner bemängelte, dass die seinerseits mit Mail vom 17.08.2021 eingereichten Fragen zum RathausQuartier erst heute durch Herrn TB Gödde beantwortet worden wären.

Außerdem sei doch das Anhörungsverfahren nur bis zum 04.08.2021 befristet gewesen.

 

Herr TB Gödde entschuldigte sich für die verspätete Antwort, jedoch sei eine Dringlichkeit nicht ersichtlich gewesen, jedoch werde zukünftig eine schnellere Beantwortung anvisiert.

Die Frist der Anhörungsverfahren seit bis zum 30.09.2021 verlängert worden und bis dahin würde auf eine Stellungnahme des Investors gewartet. Sofern diese eingeht, wird sie unmittelbar der StädteRegion weitergeleitet; sofern keine Stellungnahme eingeht, ist die Stadt angewiesen, den Bauvorbescheid zurückzuziehen.

 

Den aktuellen Sachstand zum Grundstückkaufvertrag in Zusammenhang mit dem RathausQuartier werde die Verwaltung nachreichen.