I.             Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.         Der Bebauungsplan 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

IV.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree – zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 274 – St. Antonius Karree –  vom 23.03.2006 (VV 076/06) wird aufgehoben.

V.           Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans 6 –Krankenhaus– zu beenden. Der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans 6 – Krankenhaus – vom 08.12.2004 (VV 428/04) und der Satzungsbeschluss vom 29.03.2006 (VV 021/06) werden aufgehoben.

 


Herr RM Möller zeigte sich erleichtert, dass das Krankenhaus auch trotz der Hochwasserkatastrophe weiterhin an den Plänen zum Ausbau festhalte und erkundigte sich, ob es bereits Gespräche zum geplanten Parkhaus gegeben habe und ob zu gegebener Zeit nicht ein Vertreter des Krankenhauses eingeladen werden könnte, um die konkreten Planungen des Krankenhauses im Ausschuss vorzustellen.

 

Herr TB Gödde betonte, dass der Wiederaufbau des Krankenhauses ein deutliches Zeichen für den Standort Eschweiler sei.

Die Wiederaufnahme des Regelbetriebs des Krankenhauses werde eng bauordnungsrechtlich begleitet.

 

Das Thema Parkhaus sei bisher noch nicht besprochen worden, werde aber frühzeitig in der Planung angegangen.

Die Einladung zur Vorstellung der Planungen des Krankenhauses im Ausschuss werde gerne aufgenommen und weitergegeben.

 

Herr RM Winterich erkundigte sich, wie mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen nach dem Umbau und dem Neubau des Parkhauses umgegangen werden würde.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass das Krankenhaus nicht größer, sondern differenzierter werde. Außerdem würde der Suchverkehr in der Innenstadt reduziert, da Parkplätze dann im Parkhaus vorhanden seien. Zudem gab er zu bedenken, dass bei einem einspurigen Umbau der Indestraße die Verkehrsführung zwischen Autobahnanschlussstelle Eschweiler West und der Kreuzung Langwahn weiterhin 2-spurig sei.


Bei einer Gegenstimme (AFD) wurde der nachstehende Beschluss mehrheitlich gefasst: