I.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.      Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes 63 - Dürener Straße / Südstraße – (Anlagen 2 und 3) mit Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zwecke der erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

III.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Eigentümer zuzugehen und die Prüfung und Umsetzung von regenerativen Energieerzeugern auf den Dächern oder eine Dachbegrünung zu empfehlen.

 

 


Herr RM Widell beantragte den Beschluss um Punkt III zu erweitern, dass die Verwaltung den Eigentümern empfiehlt, regenerative Energieerzeugungsmöglichkeiten auf Dächern zu prüfen und umzusetzen.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde dann beantragt den Beschluss um den Punkt Dachbegrünung zu erweitern.

 

Herr AVors. Fehr ließ über die Anträge abstimmen; diese wurden einstimmig gefasst.

 

 

 


Dem erweiterten Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt: