Beschluss: einstimmig zugestimmt

  1. Die Verwendung von Einwegbechern (nicht wiederverwendbar und unbepfandet) für Getränke sowie Einweggeschirr und Einwegbesteck aus Kunststoff und biologisch abbaubaren Kunststoffen bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen wird verboten.
  2. Die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbesteck aus vollständig kompostierbarem Material, wie z.B. unbehandeltes Papier- und Pappe, gepresste Blätter, Holz- oder Bambus, usw. (kein biologisch abbaubarer Kunststoff) wird ausnahmsweise zugelassen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen geschieht, z.B. aus Sicherheitsgründen, Speisen werden nicht zum unmittelbaren Verzehr am Verkaufsstand abgegeben oder Hygienevorschriften.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt,

-          die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 03.12.2019 entsprechend der vorherigen Punkte und im gleichen Wortlaut zu ergänzen,

-          auf Basis dieser Rechtsgrundlage bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen Einrichtungen konkrete Auflagen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen als Verpflichtung in die Nebenbestimmungen aufzunehmen und entsprechende Kontrollen und Ahndungen durchzuführen,

-          die Schaffung eines Angebotes mietbarer Spülmobile in Eschweiler zu prüfen und dafür geeignete Anbieter z.B. caritative Einrichtungen wie die Caritas GmbH Eschweiler, oder die AWA GmbH, zu gewinnen,

-          die Einführung und das Handling (Beschaffung, Ausgabe, Verteilung, Rücknahme, Einlagerung, Reinigung, Abrechnung) eines „Eschweiler Stadtbechers“ oder „Eschweiler Festivalbechers“ im Mehrwegsystem zu prüfen und ein entsprechendes Konzept gemeinsam mit den Veranstaltern, Vereinen und Gastronomen zu erarbeiten,

-          ein Merkblatt „Abfallvermeidung und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen“ zu erarbeiten, welches veröffentlicht und jeder Genehmigung durch das Ordnungsamt beigefügt wird sowie

-          eine entsprechende Marketingkampagne mit Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten und durchzuführen, um so alle Bürger*innen für das Thema Abfallvermeidung zu sensibilisieren.

 


Herr RM Widell äußerte sich positiv über die Vorlage und erkundigte sich, wann die Umsetzung denn stattfinden solle.

 

Herr TB Gödde gab an, dass nach Beschlussfassung die nächsten Schritte (Überarbeitung Satzung, etc.) angegangen werden.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste den nachstehenden Beschluss einstimmig: