Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorsitzende Frau RM Medic begrüßte Herrn Pietsch, welcher den folgenden Vortrag zum Tagesordnungspunkt hielt.

 

Herr Pietsch hielt den Vortrag in Form einer Powerpoint-Präsentation, welche als Anlage beigefügt ist.

 

Herr RM Wiesen erkundigte sich zum Kapitel „Meldungen“, ob es im Rahmen der Kinder und Jugendverbandarbeit konkrete Pläne und eventuelle Anlaufstellen gibt. Herr Pietsch verwies hierbei auf die Liste der Stadt Eschweiler mit Ansprechpartnern und die Arbeitshilfe unter „ImBlick.info“.

 

Herr RM Gerhards sprach Herrn Pietsch sein Lob für den passenden Vortrag zu diesem komplexen Thema aus. Er hob positiv hervor, dass das KJSG nun endlich umgesetzt wird und sich viele Fachverbände bei der Erarbeitung beteiligt haben. Er kritisierte jedoch auch die langsame Umsetzung in der Praxis und die Unsicherheit innerhalb der Verbände hinsichtlich der Zuständigkeit zur Umsetzung sowie zur Finanzierung (Bund, Land, etc.).

 

Auch Frau Kaleß bedankte sich bei Herrn Pietsch für dessen Vortrag zum schwierigen Thema. Sie fragte nach, wie die Berufsgeheimnisträger über ihre jeweiligen Pflichten nach dem KJSG informiert werden.

 

Herr Pietsch erklärte, dass die Information zum einen über das Gesetz selbst erfolge, zum anderen über verschiedene Initiativen innerhalb der StädteRegion Aachen (z.B. Anschreiben an Ärzte, etc.).

 

Frau RM Haustein sprach Herrn Pietsch ebenfalls ihren Dank zum Vortrag aus und hob hervor wie gut das Thema für den Jugendhilfeausschuss aufbereitet wurde.

Gleichzeitig stellte sie die Frage nach der praktischen Umsetzung vor Ort in Eschweiler, auch für den Jugendhilfeausschuss.

Darüber stellte sie auch die Frage nach dem zeitlichen und dem finanziellen Aufwand für das Jugendamt Eschweiler in Folge der sogenannten „großen Lösung“, also der sachlichen Zuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe für körper- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche.

 

Herr Pietsch erklärte hierzu, dass noch keine Prognosen gemacht werden könnten, da es noch zu früh sei, man aber davon ausgehen könne, dass das Jugendamt erhebliche zusätzliche personelle Ressourcen benötigen wird.

 

Herr Raida ergänzte, dass Hochrechnungen davon ausgehen, dass sich sowohl der finanzielle als auch der personelle Aufwand verdoppeln werden.

Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber mit der Evaluation der Gesetzesfolgekosten bis zum Jahr 2027 noch ein „Hintertürchen“ offengehalten, ehe das Gesetz ab dem Jahr 2028 umgesetzt werden soll.

 

Zu eben diesem Thema soll laut Herrn Raida eine Zusammenarbeit der sieben Jugendämter in der StädteRegion Aachen innerhalb der kommenden Monate und Jahre stattfinden.

Das gleiche gilt auch für die Einrichtung einer Ombudsstelle, welche von allen Jugendämtern der StädteRegion Aachen gemeinsam eingerichtet werden soll.

Hierzu wird in den folgenden Sitzungen noch näher informiert werden.

 

Frau RM Mund führte als positiven Punkt nochmals auf, dass eine Besserstellung von Pflegekindern mit eigenem Einkommen erfolgt. So sind künftig nur noch 25 % des eigenen Einkommens einzusetzen (vorher 75 %) und ein Betrag von 150,00 € Einkommen wäre anrechnungsfrei.

Auch sie rechnet in Folge der Umsetzung des KJSG mit hohen personellen Kosten.

 

Frau RM Pieta bat aufgrund des schwierigen Themas darum, dass künftig die Paragraphen direkt mit genannt werden, um leichter folgen zu können.

 

Herr RM Frings sieht in der Novelle auch eine Chance in der schulischen Perspektive. Er führt hierbei insbesondere den Punkt der Verfahrenslotsin / des Verfahrenslotsen an.

Hier könnte man durch Vernetzung und Verzahnung im Bereich der Schulen und Erziehungsbereiche mögliche Kosteneinsparungen erzielen.

 

Dem stimmte Herr Pietsch zu.

 

 

Weitere Wortmeldungen ergaben sich nicht.

 

 

Es wurde eine zweite Pause zum Lüften durch die Vorsitzende Frau RM Medic veranlasst.