Die
Vorsitzende Frau RM Medic begrüßte Herrn Pietsch, welcher den folgenden
Vortrag zum Tagesordnungspunkt hielt.
Herr Pietsch hielt den Vortrag in Form einer Powerpoint-Präsentation, welche als Anlage
beigefügt ist.
Herr RM
Wiesen erkundigte sich zum Kapitel „Meldungen“, ob es im
Rahmen der Kinder und Jugendverbandarbeit konkrete Pläne und eventuelle
Anlaufstellen gibt. Herr Pietsch verwies hierbei auf die Liste der Stadt
Eschweiler mit Ansprechpartnern und die Arbeitshilfe unter „ImBlick.info“.
Herr RM
Gerhards sprach Herrn Pietsch sein Lob für den passenden
Vortrag zu diesem komplexen Thema aus. Er hob positiv hervor, dass das KJSG nun
endlich umgesetzt wird und sich viele Fachverbände bei der Erarbeitung
beteiligt haben. Er kritisierte jedoch auch die langsame Umsetzung in der
Praxis und die Unsicherheit innerhalb der Verbände hinsichtlich der
Zuständigkeit zur Umsetzung sowie zur Finanzierung (Bund, Land, etc.).
Auch Frau
Kaleß bedankte sich bei Herrn Pietsch für dessen Vortrag zum schwierigen
Thema. Sie fragte nach, wie die Berufsgeheimnisträger über ihre jeweiligen
Pflichten nach dem KJSG informiert werden.
Herr Pietsch
erklärte, dass die Information zum einen über das
Gesetz selbst erfolge, zum anderen über verschiedene Initiativen innerhalb der
StädteRegion Aachen (z.B. Anschreiben an Ärzte, etc.).
Frau RM
Haustein sprach Herrn Pietsch ebenfalls ihren Dank zum Vortrag
aus und hob hervor wie gut das Thema für den Jugendhilfeausschuss aufbereitet
wurde.
Gleichzeitig
stellte sie die Frage nach der praktischen Umsetzung vor Ort in Eschweiler,
auch für den Jugendhilfeausschuss.
Darüber
stellte sie auch die Frage nach dem zeitlichen und dem finanziellen Aufwand für
das Jugendamt Eschweiler in Folge der sogenannten „großen Lösung“, also der
sachlichen Zuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe für körper- und geistig
behinderte Kinder und Jugendliche.
Herr Pietsch erklärte hierzu, dass noch keine Prognosen gemacht werden könnten, da es
noch zu früh sei, man aber davon ausgehen könne, dass das Jugendamt erhebliche
zusätzliche personelle Ressourcen benötigen wird.
Herr Raida ergänzte, dass Hochrechnungen davon ausgehen, dass sich sowohl der
finanzielle als auch der personelle Aufwand verdoppeln werden.
Aus diesem
Grund hat sich der Gesetzgeber mit der Evaluation der Gesetzesfolgekosten bis
zum Jahr 2027 noch ein „Hintertürchen“ offengehalten, ehe das Gesetz ab dem
Jahr 2028 umgesetzt werden soll.
Zu eben
diesem Thema soll laut Herrn Raida eine Zusammenarbeit der sieben
Jugendämter in der StädteRegion Aachen innerhalb der kommenden Monate und Jahre
stattfinden.
Das gleiche
gilt auch für die Einrichtung einer Ombudsstelle, welche von allen Jugendämtern
der StädteRegion Aachen gemeinsam eingerichtet werden soll.
Hierzu wird
in den folgenden Sitzungen noch näher informiert werden.
Frau RM Mund führte als positiven Punkt nochmals auf, dass eine Besserstellung von
Pflegekindern mit eigenem Einkommen erfolgt. So sind künftig nur noch 25 % des
eigenen Einkommens einzusetzen (vorher 75 %) und ein Betrag von 150,00 €
Einkommen wäre anrechnungsfrei.
Auch sie
rechnet in Folge der Umsetzung des KJSG mit hohen personellen Kosten.
Frau RM
Pieta bat aufgrund des schwierigen Themas darum, dass
künftig die Paragraphen direkt mit genannt werden, um leichter folgen zu
können.
Herr RM
Frings sieht in der Novelle auch eine Chance in der
schulischen Perspektive. Er führt hierbei insbesondere den Punkt der
Verfahrenslotsin / des Verfahrenslotsen an.
Hier könnte
man durch Vernetzung und Verzahnung im Bereich der Schulen und
Erziehungsbereiche mögliche Kosteneinsparungen erzielen.
Dem stimmte Herr
Pietsch zu.
Weitere
Wortmeldungen ergaben sich nicht.
Es wurde eine zweite Pause zum Lüften durch die Vorsitzende Frau RM Medic veranlasst.