Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen.

 


Hr. Weber stellte den Gesetzesentwurf für das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des Landes NRW vor. Hierbei erläuterte er, dass die Stadt Eschweiler aktuell eine pauschale Entschädigung i. H. v. 866 EUR pro Leistungsempfänger gem. AsylbLG erhalte. Jedoch sei dies nur für rund 20 % der Leistungsempfänger, da die Stadt Eschweiler für ausreisepflichtigen Personen, die länger als drei Monate geduldet sind die pauschale Entschädigung gem. FlüAG nicht erhalte.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf solle die pauschale Entschädigung nun auf 875 EUR pro Leistungsempfänger erhöht werden. Zudem solle für die geduldeten Personen zukünftig eine Einmalzahlung i. H. v. 12.000 EUR pro Person an die Kommunen gezahlt werden.

Der Gesetzesentwurf solle rückwirkend zum 01.01.2021 verabschiedet werden. Somit könne eine mögliche Nachzahlung von 11.000 EUR für die Erhöhung der Pauschale sowie von 350.000 EUR für die geduldeten Personen für das Jahr 2021 für die Stadt Eschweiler prognostiziert werden.

Schließlich werden zusätzliche Gelder i. H. v. je 175 Mio EUR für die Jahre 2021/22 und jeweils 100 Mio EUR für die Jahre 2023/24 vom Land NRW für die Kommunen zur Verfügung gestellt. Aufgrund des unbekannten Schlüsselsystems des Landes ist eine Prognose der Entschädigungshöhe für die Stadt Eschweiler aktuell jedoch nicht möglich.

 

Zudem solle nach dem neuen Gesetzesentwurf die Asylverfahren beschleunigt werden und die Aufenthaltsdauer von Personen in Landeseinrichtungen ausgeweitet werden, wenn die Bleibeperspektive gering ist.