Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 275 – Ackerstraße – sind die Grundstücke, die den Erschließungsanlagen

 

1.       „Elisabeth-Sous-Straße“, Gemarkung Kinzweiler, Flur 1, Flurstück 890,

 

2.       „Josef-Granrath-Straße“, Gemarkung Kinzweiler, Flur 1, Flurstücke 889 und 887,

 

3.       „Von-Trips-Straße“, Gemarkung Kinzweiler, Flur 1, Flurstück 888 tlw.,

 

4.       „Von-Trips-Straße“, Gemarkung Kinzweiler, Flur 1, Flurstücke 888 tlw. und 891 tlw.,

 

5.       „Ackerstraße“, Gemarkung Kinzweiler, Flur 1, Flurstücke 818 tlw. und 891 tlw.,

 

6.       Weg nordöstlich des Baugebietes, Gemarkung Kinzweiler, Flur 1, Flurstücke 544, 545 tlw. und 546

 

dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden.

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung werden die Erschließungsanlagen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die unter 1. – 3. genannten Erschließungsanlagen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraßen mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Anlage 3 Abschnitt 4 eingestuft.

 

Die unter 4. – 5. genannten Erschließungsanlagen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraßen eingestuft.

 

Die unter 6. genannte Erschließungsanlage wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als sonstige Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ eingestuft.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: