Die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: