Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes 205 –IGP VI– neu zu benennende Stichstraße, die senkrecht von der Dürwißer Straße aus nach Norden abzweigt, erhält die Bezeichnung:

 

 

Graf-Zeppelin-Straße

 


BMin Leonhardt verwies auf den geänderten Beschlussentwurf, der anstelle der Bezeichnung „Zeppelinstraße“ nun die Bezeichnung „Graf-Zeppelin-Straße“ beinhalte. 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: