RM Berndt verwies auf die bereits als Anlage zur Einladung übersandten Ergänzung zum Tagesordnung 6.2 der Niederschrift zur Sitzung des Stadtrates am 27.04.2021.   


Der Rat beschloss einstimmig die folgende Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2021 zu TOP 6.2: ,,RM W. Berndt erklärte sich mit dem Vorschlag von Hrn. Kamp einverstanden, dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu folgen und eine Veränderungssperre nicht direkt zu beschließen, da wie Herrn Kamp und Herr Gödde betonte, nach dem hier zu Verabschiedung anstehendem Aufstellungsbeschluss automatisch jedes kommende Baugesuch (Bauantrag) nach § 15 BauGB für ein Jahr zurückgestellt werden kann. Was bedeutet, dass man jeden etwaig kommenden Bauantrag für das Areal liegen lassen wird, ohne diesen direkt prüfen zu müssen, wie es das Gesetz sonst verlangt. Herr Berndt bat darum, im Protokoll festzuhalten, dass der Beschluss einer Veränderungssperre wenn “Gefahr im Verzuge“ sei, dem Rat vorgelegt werden solle. Ebenfalls wünsche er eine grundsätzliche und zeitnahe Informationsweitergabe an die Ratsmitglieder, falls Bauanträge vorliegen sollten. Diesem Vorgehen stimmte RM Häfner ebenfalls zu.“