Herr RM Cremer erläuterte, da auf der Tagesordnung nicht ersichtlich gewesen sei, ob zum Thema RathausQuartier von der Verwaltung Stellung genommen würde, habe man seitens der BASIS-Fraktion mit dieser Anfrage das Thema für die heutige Sitzung sichern wollen.

 

Herr TB Gödde nahm wie folgt zu der Anfrage Stellung:

 

Mit Schreiben vom 14.04.2021 bittet die Fraktion „BASIS“ um Aussagen zum aktuellen Sachstand des Vorhabens „RathausQuartier“, insbesondere was einen Investorenwettbewerb betrifft.

 

Bei dem Termin der Fraktionsvorsitzenden, des Einzelvertreters und der Verwaltung mit den Eigentümern der Fläche am 09.03.2021 haben diese deutlich gemacht, dass sie nach wie vor mit dem Investor „Ten Brinke“ zusammenarbeiten werden. Verdeutlicht wurde dies auch dadurch, dass Vertreter des Investors bei dem Termin anwesend waren. Insofern hat sich der Eigentümer bereits für einen Investor entschieden.

 

Dieser Termin diente dazu, dass die Fraktionsvorsitzenden/Einzelvertreter ihre Ideen zur städtebaulichen Entwicklung der Fläche zusammen mit den Eigentümern und dem Investor diskutieren konnten. Nach intensiven Diskussionen einigten sich die Fraktionsvorsitzenden/Einzelvertreter mit den Eigentümern/Investoren darauf, dass diese vor dem Hintergrund des Diskussionsergebnisses eine städtebauliche Konzeption für das Areal entwickeln wollten/sollten und diese dann in einer weiteren Runde präsentieren sollten.

 

Danach sollte über das weitere (auch planungsrechtliche) Verfahren entschieden werden.

 

Bei meinem letzten Kontakt mit den Investoren am 19.04.2021 haben diese eine erste städtebauliche Konzeption für die ersten Maiwochen angekündigt. unmittelbar danach soll ein weiteres Fraktionsvorsitzenden/Einzelvertreter-Gespräch stattfinden.

 

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass

 

a)      die Untere Bauaufsichtsbehörde angewiesen wurde, die beantragten Befreiungen nicht zu erteilen und somit die Baugenehmigung zu versagen war. Es ist also festzuhalten, dass die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erteilt werden konnten und auch weiterhin nicht erteilt werden könnten.

b)      der Verkauf der städtischen Grundstücke an die Baugenehmigung gekoppelt war und somit der Kaufvertrag seine Grundlage verliert.“

 

 

 

Im Anschluss an die Stellungnahme entwickelte sich eine Diskussion zwischen Herrn RM Berndt und Herrn TB Gödde, in der Herr RM Berndt mehr Transparenz und Information in Sachen RathausQuartier forderte und Herr TB Gödde zu mehr Zusammenarbeit mit der Verwaltung und ein aufeinander zugehen aufrief.

 

Pause von 18.35 Uhr bis 18.44 Uhr

 

Auf die Nachfragen von RM Widell erwiderte Herr TB Gödde, dass der Bauantrag versagt worden sei und es zum Bauvorentscheid im September einen ersten Gerichtstermin geben werde.

Da es den Aufstellungsbeschluss eines neuen Bebauungsplanes gebe, könnten Bauanträge bis zu einem Jahr zurückgestellt werden.

 

Herr RM Borchardt bestätigte den allgemeinen Eindruck, dass die Vorgabe innerhalb von 2-3 Wochen neue Pläne einzureichen, sehr ambitioniert und eher unrealistische gewesen seien.

Zudem verwies er darauf, dass man in jeder Sitzung unter Anfragen und Mitteilungen die Möglichkeit habe, sich nach dem Sachstand von Projekten zu erkundigen.

 

Herr RM Häffner bedauerte die im Zusammenhang mit den RathausQuartier teils überzogene Rhetorik und führte aus, man habe seitens der BASIS die Anfrage vorab schriftlich eingereicht, um die Möglichkeit für eine ausführliche Antwort zu schaffen, was legitim sei, allein aufgrund des großen öffentlichen Interesses.

 

Herr TB Gödde führte aus, dass er ohnehin unter Anfragen und Mitteilungen zum RathausQuartier Stellung genommen und informiert hätte. Er wies den Vorwurf zurück, nicht transparent mit dem Thema gegenüber den Fraktionsvorsitzenden/Einzelvertretern umzugehen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn RM Göbbels, erwiderte Herr TB Gödde, dass es richtig sei, dass 2017 kein städtebaulicher Vertrag zu Stande gekommen sei, da der Eigentümer seinerzeit keine Fördermittel für den Abbruch in Anspruch nehmen wollte. Wenn die neuen Planungen vorlägen, könnte man das Thema städtebaulicher Vertrag sicherlich erneut prüfen und mit dem Eigentümer diskutieren.

 

Die Nachfrage von RM Winterich, ob und wann ein Investorenwettbewerb für das RathausQuartier stattfinden würde, wurde durch Herrn TB Gödde verneint: da der Eigentümer des Geländes sich für einen Investor entschieden habe.

 

Weiter Wortmeldungen lagen nicht vor.