Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nahmen den vom Rat der Stadt Eschweiler am 27.04.2021 gefassten nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

 

 

1.)     Die Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS und außerschulische Angeboten werden für die Monate März und April 2021, soweit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird, in Höhe von 25 % erlassen.

 

2.)     Die unter Ziffer 1 genannten Elternbeiträge werden ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhält in Höhe von 25 % erlassen, soweit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird.

 

3.)     Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird der vorliegende Antrag der Stadtratsfraktion AfD vom 09.04.2021 abgelehnt.

 

Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte mit, dass sich die Verwaltungsvorlage Nummer 159/21 zwischenzeitlich überholt habe, da zwischenzeitlich die nachfolgende Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung bzgl. der Elternbeiträge erzielt wurde:

 

Februar 2021: Die Eltern zahlen keine Elternbeiträge, vielmehr werden diese jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen übernommen.

 

März bis einschließlich Mai 2021: Die Eltern zahlen 50 % der festgesetzten Elternbeiträge; die übrigen 50 % tragen das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen jeweils zur Hälfte.

 

Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte mit, dass die entsprechenden Buchungen derzeit bearbeitet werden, damit die Erstattungen an die Eltern möglichst zeitnah erfolgen können.