Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nahmen den vom Rat der Stadt Eschweiler am 27.04.2021
gefassten nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:
1.) Die
Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege,
OGS und außerschulische Angeboten werden für die Monate März und April 2021,
soweit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen
Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird, in Höhe von
25 % erlassen.
2.) Die unter Ziffer
1 genannten Elternbeiträge werden ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen
das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhält in
Höhe von 25 % erlassen, soweit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden
keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird.
3.) Unter
Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird der vorliegende Antrag
der Stadtratsfraktion AfD vom 09.04.2021 abgelehnt.
Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte mit, dass
sich die Verwaltungsvorlage Nummer 159/21 zwischenzeitlich überholt habe, da
zwischenzeitlich die nachfolgende Einigung zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden und der Landesregierung bzgl. der Elternbeiträge erzielt
wurde:
Februar 2021: Die Eltern zahlen keine
Elternbeiträge, vielmehr werden diese jeweils zur Hälfte vom Land
Nordrhein-Westfalen und den Kommunen übernommen.
März bis einschließlich Mai 2021: Die
Eltern zahlen 50 % der festgesetzten Elternbeiträge; die übrigen 50 % tragen
das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen jeweils zur Hälfte.
Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte mit, dass die entsprechenden Buchungen derzeit bearbeitet werden, damit die Erstattungen an die Eltern möglichst zeitnah erfolgen können.