Sitzung: 05.05.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Behandlung von
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung
Der
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021
ist ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 37. Jahrgang, in der
Ausgabe Nummer 1 vom 07.01.2021, bekannt gemacht worden.
Ein
entsprechender Hinweis sowie darüberhinausgehend umfangreiche Informationen
über das Haushaltsplanverfahren 2021 wurden ebenfalls über die Homepage der
Stadt Eschweiler öffentlich zur Verfügung gestellt.
In
der Zeit vom 01.02. bis einschließlich 31.03.2021 lag der Entwurf des
Haushaltsplanes 2021 während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle
„Finanzbuchhaltung" im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einwendungen konnten seitdem von Einwohnern und Abgabepflichtigen schriftlich
eingereicht oder dort zur Niederschrift erklärt werden.
Weder
Einwohner noch Abgabepflichtige haben von Ihrem Einwendungsrecht Gebrauch
gemacht.
Losgelöst von diesem formellen Bekanntmachungs- und Einwendungsverfahren wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 am 14.12.2021 der IHK - Industrie- und Handelskammer Aachen im Rahmen des Dialogprozesses zwischen der IHK Aachen und der Stadt Eschweiler zu den finanz- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen unserer Stadt zugeleitet. Die IHK Aachen hat ihrerseits mit Schreiben vom 27.04.2021 gegenüber der Bürgermeisterin eine Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2021 abgegeben. Das Schreiben der IHK ist den Fraktionsvorsitzenden am 03.05.2021 vorab zur Kenntnis zugeleitet worden und liegt Ihnen allen als Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses heute als Tischvorlage vor.