Behandlung von Einwendungen gegen die Haushaltssatzung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 ist ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 37. Jahrgang, in der Ausgabe Nummer 1 vom 07.01.2021, bekannt gemacht worden.

 

Ein entsprechender Hinweis sowie darüberhinausgehend umfangreiche Informationen über das Haushaltsplanverfahren 2021 wurden ebenfalls über die Homepage der Stadt Eschweiler öffentlich zur Verfügung gestellt.

 

In der Zeit vom 01.02. bis einschließlich 31.03.2021 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle „Finanzbuchhaltung" im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einwendungen konnten seitdem von Einwohnern und Abgabepflichtigen schriftlich eingereicht oder dort zur Niederschrift erklärt werden.

 

Weder Einwohner noch Abgabepflichtige haben von Ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Losgelöst von diesem formellen Bekanntmachungs- und Einwendungsverfahren wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 am 14.12.2021 der IHK - Industrie- und Handelskammer Aachen im Rahmen des Dialogprozesses zwischen der IHK Aachen und der Stadt Eschweiler zu den finanz- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen unserer Stadt zugeleitet. Die IHK Aachen hat ihrerseits mit Schreiben vom 27.04.2021 gegenüber der Bürgermeisterin eine Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2021 abgegeben. Das Schreiben der IHK ist den Fraktionsvorsitzenden am 03.05.2021 vorab zur Kenntnis zugeleitet worden und liegt Ihnen allen als Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses heute als Tischvorlage vor.