Sitzung: 05.05.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Mündlicher
Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im
Jugendhilfeausschuss
Gemäß
§ 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in
Verbindung mit § 6 der Zuständigkeitsordnung sowie § 8 Absatz 2 Nummer 3 der Satzung
für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein
Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat
bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes
für den Bereich der Jugendhilfe aus.
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 28.
Januar 2021 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2021 (siehe
VV 014/21) für die Produkte
·
Unterhaltsvorschussleistungen
·
Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
·
Kinder- und
Jugendförderung
·
Hilfe für junge
Menschen und ihre Familien
·
Öffentliches Grün
– Teilbereich Kinderspielplätze
einschließlich
der mit Verwaltungsvorlage Nr. 095/21 hierzu in der Sitzung am 09. März 2021 verwaltungsseitig
eingebrachten Veränderungslisten beraten.
Dem
Ausschuss wurden im Rahmen der Etatberatungen in der vorgenannten Sitzung zwei
Änderungsanträge der CDU-Stadtratsfraktion unterbreitet, die auch Bestandteile
des heutigen Paketes der Änderungsanträge im Produktbereich 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe sind.
Die
Anträge der CDU-Stadtratsfraktion
·
Gewährung eines
außerordentlichen coronabedingten Zuschusses an die Kindertagespflegepersonen,
Volumen insgesamt 25.000 €
sowie
·
Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel für „Aufwendungen Gruppenarbeit und Pflegeeltern“
sowie „Aufwendungen Aus- und Fortbildung“, Volumen insgesamt 5.000 €
wurden
im Jugendhilfeausschuss unter Einbezug der verwaltungsseitig abgegebenen
Stellungnahme vorberaten. Beschluss gefasst wurde hierüber jedoch nicht, es
erfolgte eine Verweisung an den heutigen koordinierenden Haupt- und
Finanzausschuss. Im Anschluss an die Sitzung hat die Interessengemeinschaft der
Tagespflegefachkräfte der Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 15. März 2021 zum
ersten Antrag eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Sie ist dem Ihnen
vorliegenden Antragspaket beigefügt.
Im
Übrigen stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2021 ff. in der
Fassung der Fortschreibung über die Veränderungsliste zu.
Mündlicher Bericht des
Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Integrationsrat
Der
Integrationsrat hat sich auf Grundlage von § 11 Absatz 2 der
Zuständigkeitsverordnung für den Rat und seine Gremien in seiner Sitzung am
17.März 2021 mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 beratend beschäftigt.
Der
Integrationsrat stellt hierzu fest, dass die im Produkt „Integration von
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ im Jahr 2021 beim Sachkonto „Aufwendungen
Veranstaltungen“ vorgenommene Ansatzreduzierung von 7.000 € auf 3.000 € vor dem
Hintergrund der weiter fortbestehenden pandemiebedingten Einschränkungen
mitgetragen werden kann. Ab dem Haushaltsjahr 2022 sollte über den gesamten
Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung dann aber wieder die Festschreibung
auf die bisherige Ansatzhöhe von 7.000 €, also + 2.000 € ab 2022 ff.,
vorgenommen werden, so dass die Durchführung von Aktivitäten des
Integrationsrates dauerhaft gesichert ist.
Ansonsten unterbreitet der Integrationsrat keine haushaltsrelevanten Änderungsanträge.