Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Jugendhilfeausschuss

 

Gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Zuständigkeitsordnung sowie § 8 Absatz 2 Nummer 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 28. Januar 2021 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2021 (siehe VV 014/21) für die Produkte

 

·        Unterhaltsvorschussleistungen

·        Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

·        Kinder- und Jugendförderung

·        Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

·        Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze

 

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 095/21 hierzu in der Sitzung am 09. März 2021 verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Dem Ausschuss wurden im Rahmen der Etatberatungen in der vorgenannten Sitzung zwei Änderungsanträge der CDU-Stadtratsfraktion unterbreitet, die auch Bestandteile des heutigen Paketes der Änderungsanträge im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind.

 

Die Anträge der CDU-Stadtratsfraktion

 

·        Gewährung eines außerordentlichen coronabedingten Zuschusses an die Kindertagespflegepersonen, Volumen insgesamt 25.000 €

 

sowie

 

·        Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für „Aufwendungen Gruppenarbeit und Pflegeeltern“ sowie „Aufwendungen Aus- und Fortbildung“, Volumen insgesamt 5.000 €

 

wurden im Jugendhilfeausschuss unter Einbezug der verwaltungsseitig abgegebenen Stellungnahme vorberaten. Beschluss gefasst wurde hierüber jedoch nicht, es erfolgte eine Verweisung an den heutigen koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss. Im Anschluss an die Sitzung hat die Interessengemeinschaft der Tagespflegefachkräfte der Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 15. März 2021 zum ersten Antrag eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Sie ist dem Ihnen vorliegenden Antragspaket beigefügt.

 

Im Übrigen stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2021 ff. in der Fassung der Fortschreibung über die Veränderungsliste zu.

 

Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Integrationsrat

 

 

Der Integrationsrat hat sich auf Grundlage von § 11 Absatz 2 der Zuständigkeitsverordnung für den Rat und seine Gremien in seiner Sitzung am 17.März 2021 mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 beratend beschäftigt.

 

Der Integrationsrat stellt hierzu fest, dass die im Produkt „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ im Jahr 2021 beim Sachkonto „Aufwendungen Veranstaltungen“ vorgenommene Ansatzreduzierung von 7.000 € auf 3.000 € vor dem Hintergrund der weiter fortbestehenden pandemiebedingten Einschränkungen mitgetragen werden kann. Ab dem Haushaltsjahr 2022 sollte über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung dann aber wieder die Festschreibung auf die bisherige Ansatzhöhe von 7.000 €, also + 2.000 € ab 2022 ff., vorgenommen werden, so dass die Durchführung von Aktivitäten des Integrationsrates dauerhaft gesichert ist.

 

Ansonsten unterbreitet der Integrationsrat keine haushaltsrelevanten Änderungsanträge.