Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsmitglied Schmitz bat um Sachstandsmitteilung zu den in der Vorlage aufgeführten Beschlüssen.

Frau Seeger informierte die Ausschussmitglieder zu folgenden Punkten:

 

Umstellung der Flutlichtbeleuchtung auf LED

Die Projektlaufzeit der Maßnahme wurde nach Absprache mit dem Projektträger Jülich auf den Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.05.2022 festgesetzt. Eine letzte Abstimmung zwischen dem Projektträger Jülich und der Verwaltung habe stattgefunden, sodass noch in diesem Monat mit der Bewilligung gerechnet werden könne. Anschließend könne dann das Ausschreibungsverfahren beginnen.

 

Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Sportpark am See

Die Ausschreibungsunterlagen sollen in der ersten Hälfte des Monats Mai fertiggestellt und versandt werden. Die Submission soll dann am 08.06.2021 erfolgen. Nach erfolgter Prüfung der Angebote könne dann der Rat am 29.06.2021 die Vergabe beschließen. Der Baubeginn soll in der 29. KW 2021 erfolgen und bis voraussichtlich Ende November 2021 abgeschlossen sein.

 

Neubau Sportlerheim Eschweiler-Ost

Für den Neubau des Sportlerheims Eschweiler-Ost sei ein Antrag auf Fördermittel gestellt worden. Das zuständige Ministerium habe am 08.04.2021 eine auszugsweise Veröffentlichung des Förderprogrammes vorgenommen. In dieser Veröffentlichung sei die Maßnahme nicht aufgeführt gewesen. Da es sich jedoch nicht um das gesamte Förderprogramm handele, könne noch nicht gesagt werden, ob der Neubau einer Förderung unterliege.

Eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung Köln sei bislang erfolglos gewesen. Auch eine Anfrage per E-Mail sei bislang noch nicht beantwortet worden.

 

SkB Kersten fragte an, ob der Verein FC Eschweiler weiterhin als Bauherr für die Errichtung des Kunstrasenspielfeldes auftrete oder ob hier durch die Beantragung der Fördermittel Änderungen eingetreten seien.

Herr Guß erläuterte, dass aufgrund der beantragten Fördermittel eine Bauherrschaft durch den Verein nicht mehr möglich gewesen sei. Die Stadt Eschweiler müsse als Bauherr auftreten und somit auch das Ausschreibungsverfahren beachten.

 

Die sportrelevanten Beschlüsse des Jahres 2020 wurden zur Kenntnis genommen.