Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt:

 

2.)     Die Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS und außerschulische Angeboten werden für die Monate Februar bis einschließlich Mai 2021, soweit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird, in Höhe von 25 % erlassen.

 

3.)     Die unter Ziffer 2 genannten Elternbeiträge werden ebenfalls für alle folgenden Monate, in denen das Land Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhält in Höhe von 25 % erlassen, soweit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden keine höhere Beitragsermäßigung vereinbart wird.

 

 

 

BMin Leonhardt unterbrach die Sitzung für eine Pause von 18.35 – 18.50 Uhr.

 

 


Nachdem BMin Leonhardt den nachfolgenden, von der AfD-Fraktion beantragten Beschlussvorschlag vorgelesen und Gelegenheit zur Erläuterung gegeben hatte, lehnte der Rat der Stadt Eschweiler diesen bei 2 Ja-Stimmen (AfD) und 48 Nein-Stimmen (SPD, CDU, Basis, Grüne, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) mehrheitlich ab:

 

  1. Die Verwaltung setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie in §§ 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz, Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22, 22A und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 3, 13 ff, 18 ff KiBiz, Angeboten gem. § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ im und für die Monate Februar - August 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

Eine Aussetzung der Beiträge für die Monate Februar 2021 bis einschließlich August 2021 erfolgt unabhängig unter der Voraussetzung, dass das Land NRW ebenfalls für diese Monate die Erhebung der Beiträge für die Betreuung in Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung, offener Ganztagsschule und außerunterrichtlicher Betreuungsangebote erlässt.

 

 

Beigeordneter Kaever erläuterte, den nachfolgenden Beschlussentwurf dahingehend ändern zu wollen, dass die genannten Elternbeiträge nicht nur für die Monate März und April, sondern stattdessen für die Monate Februar bis einschließlich Mai in Höhe von 25 % zu erlassen seien.

 

RM Krauthausen bat im Namen der Fraktionen von SPD und Grünen darum, dass die Bürgermeisterin gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Stadtrates übermitteln solle, kurzfristig den Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: