I.            Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

 

II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld - (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) mit Begründung (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: