Sitzung: 27.04.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 140/21
I.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz
2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans –
Westlich Hover Mühlenfeld - (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) mit Begründung
(Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: