Sitzung: 27.04.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 129/21
Für das im
Sachverhalt dargestellte Bauvorhaben wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB die Zulassung
einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der
7. Änderung des Bebauungsplans 63 – Dürener Straße / Südstraße – beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: