Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 264 – Auf dem Driesch - sind die Grundstücke Gemarkung Weisweiler, Flur 32 Nr. 110 tlw. und Flur 23 Nr. 543 tlw., die der Erschließungsanlage „Rolf-Hackenbroich-Straße“ mit westlich abzweigendem Weg dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden.

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die Rolf-Hackenbroich-Straße, Gemarkung Weisweiler, Flur 32 Nr. 110 tlw. wird als öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindestraße) gewidmet.

 

Der von der Rolf-Hackenbroich-Straße westlich abzweigende Verbindungsweg - zwischen der Rolf-Hackenbroich-Straße und dem Hubert-Rößler-Weg - Gemarkung Weisweiler, Flur 32 Nr. 110 tlw. und Flur 23 Nr. 543 tlw. wird als öffentliche Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg) gewidmet.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: