I.            Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Göbbels bestätigte Herr Erster und Technischer Beigeordneter Gödde, dass der dazugehörige Bebauungsplan zeitnah weitergeführt werde.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte einstimmig dem nachstehenden Beschlussentwurf zu: