I.                Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.              Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – (Anlage 2 und 3) einschließlich Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Fraktionsübergreifend wurde die Planung gutgeheißen, auch dass für die Parkplätze eine Lösung gefunden worden sei.

Auf Nachfrage erläuterte Herr TB Gödde, dass geplant sei, die Planung für den Kindergarten Grüner Weg hier zu übertragen, dadurch würde ein sog. Wiederholungsfaktor zum Zuge kommen, der Einsparungen bei den Planungskosten in einem gewissen Maße ermögliche.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte einstimmig für den folgenden Beschluss: